07. Oktober 2014
Bankenrecht
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 24.09.2014 haben sich die Experten mehrheitlich gegen eine gesetzliche Deckelung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite ausgesprochen. Dies hatten Die Linke (BT-Drs. 18/807) und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/1342) in Anträgen gefordert, wie die Bundestagsstelle am 24.09.2014 mitteilte.Die beiden Fraktionen begründen ihre Anträge mit den niedrigen Zinsen, mit denen sich Banken bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Geld leihen können. Sie fordern deshalb eine Vereinheitlichung der Zinssätze, die Linke auf höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der EZB, die Grünen auf ein «vertretbares» Niveau.Die Mehrheit der eingeladenen Sachverständigen lehnten solche Überlegungen ab. Einer von ihnen erläuterte, dass der Dispokredit ein Koppelungsprodukt sei, das mit anderen Dienstleistungen wie dem Girokonto verbunden ist. Bei einer Deckelung würden die Kosten an anderer Stelle wieder hereingeholt werden, eine gesetzliche Maßnahme würde den Verbrauchern deshalb eher schaden. Ein anderer Experte prach sich ebenfalls gegen eine „Zinspreisbremse“ aus. Sie würde zu stark in die private und unternehmerische Autonomie der Banken eingreifen.Sinnvoller sei es, die Transparenz zu erhöhen und konkrete Angebotspflichten oder Beratungspflichten für den Fall der Fälle einzuführen. So sah es auch ein Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft, wenngleich es seiner Meinung nach bereits umfangreiche Informationspflichten für die Banken gibt. Auch herrsche kein Marktversagen in Deutschland, vielmehr gebe es einen sehr heftigen Wettbewerb im Bankensektor. Der Vertreter der ING-DiBa AG, sagte, sein eigenes Haus, das relativ niedrige Zinssätze für den Dispokredit habe, sei Beispiel dafür, dass es kein Marktversagen gebe. Auch er hielt eine gesetzliche Deckelung des Zinssatzes nicht für sinnvoll. Allerdings sieht er ein „massives Versagen an Transparenz am Markt“. Die Institute sollten eher jede Zinsänderung explizit und aufmerksamkeitsstark kommunizieren.Aus Sicht eines ebenso angehörten Rechtsanwalts kommen juristische Auseinandersetzungen um Dispozinsen im Alltag kaum vor. Ein Vorgehen gegen hohe Dispo-Zinsen mit dem Hinweis auf „Wucher“ sei juristisch nicht möglich. Allerdings sehe er bei Zinsen für die geduldete Überziehung eine abschreckende Sanktionsmöglichkeit, wenn die Informations- und Unterrichtungspflichten verletzt worden sind.Skeptisch zeigte sich der Vertreter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Zwar sei die Höhe des Dispozinssatzes für viele Menschen nicht ausschlaggebend für die Wahl ihres Kontos, aber er sei skeptisch, ob mehr Transparenz allein das Probleme löse. Einzig eine gesetzliche Begrenzung sei die „einzig zuverlässige Methode“, das Zinsniveau zu senken. Dem stimmte die Vertretrein der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände zu. Aus Sicht der Schuldnerberatung sei der Dispokredit und der damit zusammenhängende Dispozins Mitauslöser für Überschuldung. Für bestimmte Verbrauchergruppen sei der Zinssatz nicht verhandelbar oder ein Umstellen auf einen günstigeren Verbraucherkredit nicht möglich.(Quelle: BECK-Online)