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08. Februar 2013 Bayh & Fingerle

Bauherren aufgepasst!

Bundeskabinett beschließt Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Einen wesentlichen Beitrag dazu sollen die Novellierungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten, die am 06.02.2013 vom Kabinett auf den Weg gebracht wurden. Die Reform setze auf rechtliche Vorgaben für Gebäude und auf eine Stärkung des allgemeinen Bewusstseins für das Thema Energieeffizienz durch verbesserte Information, erklärte der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Peter Ramsauer.Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist aber laut Ministerium in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Bei künftigen Neubauten sind dem Ministerium zufolge maßvolle Änderungen vorgesehen. Auch der Energieausweis als Informationsinstrument soll weiter gestärkt werden. Außerdem sollen – in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben – Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden, so das Ministerium.Ramsauer betonte, dass es für Bestandsimmobilien keinen Sanierungszwang gibt. Die gegenwärtig geltenden Mindeststandards seien bereits anspruchsvoll, und eine Anhebung der Anforderungen würde nur geringe Energieeinsparungen auslösen. Für Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler, neben Ramsauer federführend für die Novelle, stellt die Erhöhung der Energieeffizienz eine Schlüsselfrage für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung dar. Insbesondere die Einsparpotentiale bei Gebäuden gelte es zu nutzen. Mit den vorgelegten Entwürfen werde auf anspruchsvolle Effizienzstandards für Neubauten und gleichzeitig darauf geachtet, dass diese mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen umgesetzt werden können. Auch Rösler wies darauf hin, dass es keine Vorgaben für Bestandsgebäude, auch keine Nachrüstpflichten gebe. Energieeffizienz lasse sich vor allem mit Anreizen steigern, nicht mit staatlichen Eingriffen.

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