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25. November 2008 Bayh & Fingerle

Behandlungsfehler

Patienten sollen bei Fehlbehandlungen leichter gegen Ärzte klagen können

Weil in der Europäischen Union Ärzten bei jeder zehnten Behandlung Fehler unterlaufen, will die Europäische Kommission Sicherheit und Recht der Patienten stärken. Sie hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, Patienten das Klagen zu erleichtern, wie der „Spiegel“ am 24.11.2008 auf seinen Internetseiten berichtet. Dass falsch behandelte Patienten entschädigt würden, müsse sichergestellt werden, so die EU-Behörde, die am 26.11.2008 konkrete Vorschläge vorlegen will. Nach den Angaben der Kommission unterlaufen allein den Krankenhausärzten jährlich in 15 Millionen Behandlungsfällen Fehler, wie der Spiegel mitteilt. Unter Verweis auf die Zeitung Die Welt spricht „Spiegel-Online“ in seinem Bericht von rund 40.000 Fällen von Fehlbehandlungen, die in Deutschland jährlich bekannt würden – die Dunkelziffer liege aber deutlich höher. Die meisten Beschwerden beträfen chirurgische Behandlungen. Deswegen fordert der Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, ein Patientenrechtegesetz. In diesem sollten seiner Ansicht nach Rechte und Pflichten zwischen Arzt und Patient klar geregelt sein. Ein derzeitiger Missstand sei es, dass meist der geschädigte Patient die Beweislast trage. Dies müsse geändert werden. Habe ein Gutachter einen Behandlungsfehler festgestellt, sollte den behandelnden Arzt die Beweislast dafür treffen, dass der Fehler nicht zu Gesundheitsschäden geführt habe, fordert Billen laut „Spiegel“.

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