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11. April 2008 Bayh & Fingerle

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Aufwendungen in Deutschland im internationalen Vergleich sehr niedrig

Im Vergleich von 12 Industrienationen sind die jährlichen Aufwendungen des deutschen Fiskus für Prozesskosten- und Beratungshilfe trotz starker Ausgabensteigerungen in den vergangenen Jahren nach wie vor sehr niedrig. Hierauf weist das Essener Soldan-Institut für Anwaltsmanagement in einer Pressemitteilung hin. Die Bundesländer haben zuletzt ca. 500 Mio. € pro Jahr in die finanzielle Unterstützung von bedürftigen Bürgern investiert und diesen damit den Zugang zum Recht ermöglicht. Pro Bürger wendete die Staatskasse im Jahr 2006 damit 5,95 € für Prozesskostenhilfe und 1,08 € für Beratungshilfe auf. Bei einem Vergleich von 12 Industrienationen, für die die International Legal Aid Group Zahlen ermittelt hat, rangiert Deutschland damit auf dem vorletzten Platz. Der Spitzenreiter dieser Rangliste, England, investiert mit über 2 Mrd. Pfund pro Einwohner mehr als 9 Mal so viel, die Niederlande immerhin 4 Mal so viel. Ausgabefreudiger als Deutschland sind auch die USA, Kanada, Irland, Finnland oder Neuseeland. Pro Jahr werden damit nur rund 7 € staatliche Ausgaben pro Bürger für Prozesskosten- und Beratungshilfe aufgewendet. Dagegen investiert jeder Deutsche durchschnittlich pro Jahr aus Eigenantrieb 37 € in eine Rechtsschutzversicherung – ein Spitzenwert im internationalen Vergleich.

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