Kontakt

08. Oktober 2007 Bayh & Fingerle

Betriebliche Altersvorsorge

Auch nach 2008 keine Sozialabgaben

Die Bundesregierung will die Sozialversicherungsfreiheit der betrieblichen Altersvorsorge auc nach dem Jahr 2008 beibehalten. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf soll außerdem das Alter, bis zu dem Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt sein müssen, um Anspruch auf die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente zu haben, von derzeit 30 Jahren auf 25 Jahre abgesenkt werden.
Das Wachstum der betrieblichen Altersvorsorge ist nach den Feststellungen der Bundesregierung in erster Linie auf die Steuer- und Beitragsfreiheit der Vorsorgezahlungen zurückzuführen. Vom bevorstehenden Wegfall der Beitragsfreiheit geht jedoch eine Abschwächung aus. Die Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre sei nötig geworden, da viele Beschäftigte, insbesondere kindererziehende junge Frauen vor dem 30. Lebensjahr aus den Unternehmen ausscheiden und dadurch eine Vorraussetzung auf die Betriebsrentenanwartschaft nicht erfüllen können.
Die Kritik des Bundesrates, wonach die bestehenden Bestimmungen für viele Unternehmer zu kostenträchtig und kompliziert seien, teilt die Bundesregierung jedoch nicht.

in News, Allgemein