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24. Juli 2008 Bayh & Fingerle

Bürokratieabbau

Drittes "Mittelstands-Entlastungsgesetz"

Die Bundesregierung hat am 23.07.2008 den von Wirtschaftsminister Glos vorgelegten Entwurf des Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft beschlossen. Insgesamt belaufe sich die Kostenentlastung durch die bisher drei Mittelstandsentlastungsgesetze auf 850 Millionen Euro.Der Gesetzentwurf enthält insgesamt 23 Einzelmaßnahmen, mit denen im Kern vor allem klein- und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie entlastet werden sollen. Vorgesehen sei unter anderem eine Vereinfachung der Handwerkszählung, die rund 460.000 selbständige Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten von Vor-Ort-Erhebungen entlaste und der Wirtschaft im kommenden Jahr dadurch Bürokratiekosten von rund 24 Millionen Euro erspare.Daneben werde ein ganzes Bündel gewerberechtlicher Erleichterungen mit einem Entlastungsvolumen von über 70 Millionen Euro umgesetzt. Dazu zähle zum Beispiel die Streichung von Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung und in der Makler- und Bauträgerverordnung, was den betroffenen Unternehmen in schätzungsweise 100.000 Einzelfällen bürokratische Aufwendungen erspare. Mit dem Gesetz sei nach Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums im Jahr 2009 eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 97 Millionen Euro für die Unternehmen und mindestens 8,6 Millionen Euro für die Verwaltung verbunden.

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