06. Dezember 2007
Bundesrechtsanwaltskammer interveniert beim Bundespräsidenten
Der Bundesrat hat bekanntlich am 30.11.2007 dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zugestimmt. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hält das Gesetz teilweise für verfassungswidrig. Sie hat in einem Schreiben den Bundespräsidenten Horst Köhler gebeten, das Gesetz nicht zu verkünden. Insbesondere sei die Aufspaltung in ein absolutes Abhörverbot bei Strafverteidigern, Seelsorgern und Abgeordneten einerseits und ein lediglich relatives Abhörverbot bei den übrigen Berufsgeheimnisträgern verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
Auch z.B. die Kommunikation zwischen Mandant und Scheidungsanwalt betreffe in der Regel den absoluten Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung und müsse deshalb genauso einem absoluten Beweiserhebungsverbot unterliegen wie die Kommunikation zwischen Mandant und Strafverteidiger.
Auch die im Gesetz vorgesehenen Regelungen zur so genannten Vorratsdatenspeicherung, wonach sämtliche Verbindungsdaten der letzten sechs Monate ermittelt und ausgewertet werden, obwohl die Anrufer oder Angerufenen keiner Straftat verdächtig seien, stellen nach Ansicht der BRAK einen schweren und nicht verhältnismäßigen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und somit verfassungsmäßige Grundrechte dar.
Das Gesetz dürfe deshalb so nicht in Kraft treten.