09. Juni 2015
Bundesregierung
Die Bundesregierung will ab 2016 die kalte Progression abbauen und so die Steuerzahler entlasten. Außerdem wolle das Kabinett den Freibetrag für Alleinerziehende stufenweise erhöhen. Die Bundesregierung wolle den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld und den Kinderzuschlag anheben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe das Kabinett beschlossen, teilte die Bundesregierung in ihrem Newsletter mit.Neben den höheren Steuer-Freibeträgen für Erwachsene und Kinder würden die Einkommensteuer-Tarife angepasst. Auch das entlaste den Steuerzahler.Zum 01.01.2016 solle der Einkommenssteuertarif um 1,48 % „nach rechts“ verschoben werden – so werde die vom Bundesfinanzminister erwartete Inflationsrate 2014 und 2015 ausgeglichen. Das heiße konkret: Bürgerinnen und Bürger würden ab 2016 jährlich um 1,5 Mrd. Euro entlastet. Durch diese Anpassung würden steigende Steuersätze des progressiven Einkommenssteuertarifs erst bei etwas höherem Einkommen greifen, es bleibe etwas mehr Netto vom Brutto.Der Abbau der Kalten Progression sei möglich, weil die geschätzten Steuereinnahmen den nötigen Spielraum böten. Nach aktuellen Prognosen rechne der Bund in diesem Jahr mit Steuereinnahmen von 280,3 Mrd. Euro. Das seien exakt 6,3 Mrd. Euro mehr als bei der Steuerschätzung im November. Bis zum Jahr 2019 summierten sich die zusätzlichen Einnahmen auf mehr als 38 Mrd. Euro. Grund dafür sei die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.Auch Alleinerziehende sollten stärker unterstützt werden. Der Entlastungsbetrag solle angehoben werden und steige rückwirkend für 2015 auf 1.608 Euro im Jahr bei einem Kind, das seien 300 Euro mehr als bisher. Für jedes weitere Kind gebe es zusätzlich 240 Euro. Ab 2016 steige der Freibetrag für Alleinerziehende mit einem Kind dann nochmals um 300 Euro auf insgesamt 1.908 Euro im Jahr. Alleinerziehende mit zwei Kindern würden dann mit 2.148 Euro pro Jahr entlastet. Der Entlastungsbetrag trage der besonderen Lebenssituation und der daraus resultierenden Mehrbelastung für Alleinerziehende Rechnung.Von „Kalter Progression“ spricht man, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen. So kommt es trotz unveränderter Leistungsfähigkeit zu einem Anstieg der Durchschnittssteuerbelastung. Lohnerhöhungen gleichen dann nicht einmal die Preissteigerungsrate aus.