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27. Januar 2011 Bayh & Fingerle

Bußgeldverfahren – Abzocke?

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen «Richter Gaspedal» ein
Die zahlreichen Freisprüche des Herforder Richters Helmut Knöner für Temposünder waren keine Rechtsbeugung. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld habe jetzt das Verfahren gegen Knöner eingestellt, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart am 25.01.2011 und bestätigte damit eine Vorabmeldung der Zeitung „Neue Westfälische“ vom 26.01.2011. Knöner hatte als „Richter Gaspedal“ bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil er zahlreiche Temposünder, die von Radarfallen erfasst worden waren, freigesprochen hatte.

Hier stehe nicht die Sicherheit, sondern das Abkassieren von Bußgeld im Vordergrund, hatte der Richter argumentiert. Es gebe keine klaren Richtlinien, mit denen die Errichtung solcher Radarfallen geregelt sei.“Er hat das Gesetz anders interpretiert, aus unserer Sicht allerdings falsch“, sagte der Oberstaatsanwalt. „Rechtsbeugung ist es aber nur dann, wenn ein Richter sich bewusst an Maßstäben orientiert, die im Gesetz keinen Ausdruck gefunden haben“, erklärte er.Anlass der Ermittlungen gegen den Richter waren vier Strafanzeigen, davon zwei anonyme. Die Staatsanwaltschaft habe gegen rund zwei Dutzend der Freisprüche Rechtsbeschwerden beim Oberlandesgericht in Hamm eingelegt. Entscheidungen von dort gebe es aber noch nicht.

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