27. Januar 2011
Bußgeldverfahren – Abzocke?
Hier stehe nicht die Sicherheit, sondern das Abkassieren von Bußgeld im Vordergrund, hatte der Richter argumentiert. Es gebe keine klaren Richtlinien, mit denen die Errichtung solcher Radarfallen geregelt sei.“Er hat das Gesetz anders interpretiert, aus unserer Sicht allerdings falsch“, sagte der Oberstaatsanwalt. „Rechtsbeugung ist es aber nur dann, wenn ein Richter sich bewusst an Maßstäben orientiert, die im Gesetz keinen Ausdruck gefunden haben“, erklärte er.Anlass der Ermittlungen gegen den Richter waren vier Strafanzeigen, davon zwei anonyme. Die Staatsanwaltschaft habe gegen rund zwei Dutzend der Freisprüche Rechtsbeschwerden beim Oberlandesgericht in Hamm eingelegt. Entscheidungen von dort gebe es aber noch nicht.