07. Juli 2009
Datenschutz
Doch richtig zufrieden ist offenbar niemand.
Gesetzentwurf des Innenministeriums von beiden Lagern kritisiert
Nach immer neuen Skandalen, nach einem ungenierten Handel mit illegal beschafften persönlichen Daten, nach Schnüffelaffären in Unternehmen, hatten sich Union und SPD im September 2009 darauf geeinigt, das Datenschutzgesetz nachzubessern. Doch der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium geriet schnell in das Kreuzfeuer der Kritik – von beiden Seiten. Der Wirtschaft war die Gesetzesvorlage viel zu weitgehend, Verbraucherschützern viel zu lasch.
Kompromiss in letzter Minute
Zwischendurch stand das ganze Vorhaben auch einmal kurz vor dem Scheitern. Die Verbraucherpolitiker der SPD wollten partout ein Verbandsklagerecht durchsetzen, obwohl von vornherein klar war, dass dies mit der Union nicht zu machen ist. Die Blamage wäre groß gewesen. Viel versprochen und nichts gehalten, das konnte sich eigentlich keine Partei im Bundestagswahlkampf leisten. Zum Schluss billigte auch die SPD-Fraktion am 30.06.2009 mit großer Mehrheit den Kompromiss – mehr war nicht drin. Damit musste sich auch das Bundesinnenministerium abfinden, dessen Entwurf, so sahen es die SPD-Abgeordneten Waltraud Wolff und Elvira Drobinski-Weiß, „alle Zähne gezogen“ wurden.
Erster Schritt zu modernem Datenschutz
Etwas milder urteilte der Datenschutzexperte der SPD-Fraktion, Michael Bürsch, in seiner letzten Rede vor dem Bundestag. Die Koalition habe an diesem Werkstück lange gearbeitet und sei am Ende zu einem respektablen Ergebnis gekommen, das die Tür öffne für den Datenschutz des 21. Jahrhunderts. Das könne aber nur ein erster Schritt sein. Die ebenfalls aus dem Parlament scheidende Silke Stokar von den Grünen hielt der Union vor, ihren eigenen Minister gestoppt zu haben, als er ein paar Regeln für den Datenschutz aufstellen wollte. Angesichts der Bedeutung des Themas fiel die abschließende Debatte recht kurz aus. Der federführende Minister Wolfgang Schäuble (CDU) war nicht da. Zu Wort meldeten sich ausschließlich die Experten der Fraktionen.
Datenschutzbeauftragter für jede Verbesserung dankbar
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar war froh, dass wenigstens die jetzt beschlossenen Änderungen buchstäblich in letzter Minute noch durchgekommen sind. „Das Gesetz enthält wichtige Verbesserungen, welche die Bürgerinnen und Bürger besser gegen Datenmissbrauch schützen.“ 80 Prozent des ursprünglichen Vorhabens seien jetzt Gesetz.
Datenschutzskandale rüttelten Politik wach
Zu den Änderungen wäre es gar nicht gekommen, hätten nicht Datenschutzskandale in Serie die Politik aufgeschreckt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen deckte im August 2008 auf, wie leicht es ist, illegal gehandelte Daten zu erwerben. Für nur 850 Euro kaufte er in einem Scheingeschäft sechs Millionen Datensätze, davon vier Millionen mit Kontonummern. Datenschutz, so zeigte sich weiter, galt nicht viel bei der Deutschen Bahn, der Deutschen Telekom, beim Discounter Lidl.
Besonders heikel: Datenschutz in der freien Wirtschaft
Aber genau dieses Thema – den Schutz von Arbeitnehmerdaten – hat die Politik noch nicht abgearbeitet. Datenschutz war bislang vor allem ein Schutz vor dem Zugriff des Staates. So ist auch das Bundesdatenschutzgesetz von 1977 ausgerichtet. Die Daten von Arbeitnehmern will auch Schaar besser geschützt sehen. „Die heftigen Auseinandersetzungen und die beispiellose Lobbykampagne haben gezeigt, dass beim Datenschutzbewusstsein in der Privatwirtschaft noch großer Nachholbedarf besteht.“
Datenschutzexperte enttäuscht
Dies soll nun nach der Bundestagswahl nachgeholt werden, so jedenfalls das Versprechen der Politik. Dabei ist, so sieht es der Datenschutzexperte Spiros Simitis, seit den 1980er Jahren klar, dass die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht ausreichen. Am Tage der Verabschiedung sagte er im Deutschlandradio Kultur: „Die Regierungen haben alle versprochen, sie würden etwas vorlegen. Wir haben es nicht bekommen.“Quelle/Zitiert nach: Beck-Online