11. August 2015
Datenschutz
Mit Windows 10 von Microsoft kommt ein Betriebssystem auf den Markt, das den PC in eine Art private Abhöranlage verwandelt. Das behauptet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am 11.08.2015. Ähnlich wie bei Smartphones und Tablets erfolge jetzt auch am heimischen Schreibtischrechner oder Notebook eine umfassende Beobachtung durch das Betriebssystem. Nutzer der Windows-Vorgängerversionen 7 oder 8 könnten die neue Software zwar kostenlos erhalten, bezahlen aber durch die Preisgabe ihrer Daten.Wer die Datenschutzbestimmungen des neuen Windows akzeptiere, willige in eine umfassende Ausforschung der Nutzung ein, so die Verbraucherzentrale weiter. Microsoft werte nicht nur den Namen, die Postadresse, Alter, Geschlecht und die Telefonnummer aus, sondern zum Beispiel auch den jeweiligen Standort des Gerätes, die in den unternehmenseigenen Apps und Diensten aufgerufenen Web-Seitenadressen, eingegebene Suchbegriffe, Kontakte zu anderen Personen und die gekauften Artikel, vor allem Musik oder Filme. Windows 10 gebe dem Rechner sogar eine eindeutige Identifikationsnummer zur Verwendung durch App-Entwickler und Werbenetzwerke. „Nutzer digitaler Geräte werden immer mehr selbst zu einer Ware, die vermarktet wird“, erklärte Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.Aus den Nutzungsdaten ließen sich beispielsweise Gewohnheiten, Bedürfnisse und die Kaufkraft ablesen. Damit könnten Werbung und Angebote präzise auf die Interessen der Verbraucher zugeschnitten werden. Außerdem könne eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgen, wenn dafür ebenfalls eine Einwilligung vorliege. „Nicht nur Werbung, sondern auch Vertragskonditionen, Preise und Rabatte können grundsätzlich an die Konsum- und Verhaltensprofile angepasst werden“, informiert Gollner. „In der Folge werden Verbraucher am Markt ungleich behandelt, was die Suche nach günstigen und geeigneten Angeboten erschweren kann“.Wer die zusätzlichen Datenübertragungen in Windows 10 nicht wünscht, kann die Datenschutzeinstellungen entsprechend anpassen, erläutert die Verbraucherzentrale weiter. Ein Microsoft-Konto, über das Einstellungen und Dokumente im Internet abgespeichert werden, müsse nicht eingerichtet werden. Verbraucher müssten dann aber auf die Nutzung einiger Funktionen ganz verzichten. Die Verbraucherzentrale fordert in diesem Zusammenhang die rasche Verabschiedung einer EU-Datenschutzgrundverordnung, die die Prinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ beachtet. Danach müssen Geräte und Dienste so gestaltet oder zumindest so voreingestellt sein, dass sie Daten ausschließlich für die Zwecke erheben und verwenden, die für die Nutzung erforderlich sind.(Quelle: BECK-Online)