24. September 2010
Datenschutz u. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin gegen die Internetplattform spickmich.de, auf der Schüler ihre Lehrer benoten können, abgelehnt. Damit endet die Auseinandersetzung um die spickmich-Lehrerbenotung, die zuletzt vom Bundesgerichtshof als zulässig anerkannt worden war. Das Bundesverfassungsgericht habe klar bestätigt, dass Lehrer sich einer Beurteilung ihrer beruflichen Leistung im Internet stellen müssen, kommentiert Tino Keller von spickmich.de die am 22.09.2010 bekannt gewordene Entscheidung.
Mehr Transparenz verbessere das Schulsystem in Deutschland und Bewertungen der Schul- und Lehrqualität seien dazu unbedingt notwendig, so Keller weiter. Auf Basis der bisher gesammelten Erfahrungen will das Team von spickmich eigenen Angaben zufolge jetzt sein Angebot weiter ausbauen. Nach Angaben des Portals sind mittlerweile über 1,6 Millionen Schüler auf spickmich.de registriert. Die Nutzer können ihren Lehrern und Schulen online Noten geben und ihnen Zeugnisse ausstellen.