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10. Juni 2009 Bayh & Fingerle

Datenschutz

Bürger erhalten mehr Rechte gegenüber Auskunfteien

Auskunfteien müssen künftig offenlegen, nach welchen Maßstäben sie die Kreditwürdigkeit von Konsumenten beurteilen. Der Bundestag verabschiedete am 29.05.2009 eine entsprechende Änderung des Bundesdatenschutz- gesetzes. Die Opposition kritisierte das Gesetz als nicht ausreichend. Grüne und FDP beantragten vergeblich, ein neues Grundrecht auf Datenschutz in das Grundgesetz aufzunehmen. Offen ist weiterhin, ob es noch vor Ende der Legislaturperiode gelingt, den wuchernden Handel mit privaten Daten einzuschränken. Union und SPD konnten sich bis zum Mittag des 29.05.2009 noch nicht auf eine weitergehende Änderung des Datenschutzgesetzes verständigen, obwohl die Koalition dies angekündigt hatte.Nach der Gesetzesänderung erhalten die Bürger mehr Rechte gegenüber Auskunft-Diensten. Dies betrifft das so genannte Scoring, das transparenter werden soll. Mit diesem mathematisch-statistischen Verfahren wird berechnet, wie hoch das Risiko ist, dass ein Kunde seine Schulden nicht bezahlt. Auskunfteien wie beispielsweise die Schufa sollen gespeicherte personenbezogene Daten, die für Kredite oder andere Verträge wichtig sind, offenlegen und erklären müssen. Die Auskunft ist jetzt einmal im Jahr kostenlos. Verbraucher können fehlerhafte Einstufungen korrigieren lassen. „Damit ist Scoring nicht mehr eine Blackbox für Konsumenten“, sagte der SPD-Abgeordnete Manfred Zöllner.Die Opposition bemängelte, dass die Erfassung so genannter Geodaten, also des Wohnorts, im Gesetz nicht ausgeschlossen ist. Diese Daten werden mit Ausnahme der Schufa von anderen Auskunfteien verarbeitet. Verbraucherschützer befürchten, dass Bürger in einem schlechteren Wohnquartier als weniger kreditwürdig gelten. Die Lobby der Auskunfteien habe sich durchgesetzt, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar. Die CDU-Abgeordnete Beatrix Philipp sagte, der Wohnort dürfe nicht ausschlaggebend für die Bonität sein. Dieses Merkmal sei aber nur eines von etwa 150. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz kritisierte, dass Scoring nicht auf den finanziellen Bereich beschränkt worden ist. „Ich möchte nicht, dass Arbeitnehmer gescort werden.“Nachdem die weitere Verschärfung des Datenschutzes auf der Kippe steht, gaben sich Koalitionspolitiker während der Debatte wieder zuversichtlicher. Nach zahlreichen Skandalen soll der florierende Handel mit persönlichen Daten begrenzt werden. Daten sollten künftig grundsätzlich nur noch dann weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene zustimmt. Jetzt kann damit gehandelt werden, wenn niemand widerspricht. Nach Worten des SPD-Datenschutzexperten Michael Bürsch soll die Änderung in der nächsten Sitzungswoche behandelt werden. Philipp sagte, man habe die Hoffnung auf eine gemeinsame Lösung noch nicht aufgegeben.Ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz soll nach der Bundestagswahl umgesetzt werden. Die SPD-Abgeordnete Anette Kramme kündigte allerdings an, dass ein Entwurf noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden soll. Eine Verabschiedung vor der Sommerpause sei aber nicht mehr vorstellbar. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und andere Koalitionspolitiker hatten stets darauf verwiesen, dass ein Arbeitnehmerdatenschutz wegen der komplizierten Materie erst in der nächsten Legislaturperiode geschaffen werden kann.Quelle: Beck-Online

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