Kontakt

30. Juli 2010 Bayh & Fingerle

Dienstrecht der Geschäftsführer

OLG Köln: Ex-Geschäftsführer einer Klinik erhält Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung
Das Oberlandesgericht Köln hat dem früheren medizinischen Geschäftsführer der städtischen Kliniken Köln (einer GmbH) mit Urteil vom 29.07.2010 Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung zugesprochen. Es hielt es für erwiesen, dass der Fünf-Jahres-Vertrag des Mediziners aus Altersgründen nicht verlängert worden war. Laut OLG wurde damit erstmals dem Organ einer Gesellschaft Schadensersatz wegen Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) zuerkannt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Der 1947 geborene Kläger war vom 01.10.2004 bis zum 30.09.2009 bei den städtischen Kliniken Köln als medizinischer Geschäftsführer angestellt. Im Oktober 2008 lehnte der Aufsichtsrat der Kliniken eine Verlängerung der Anstellung über 5 Jahre hinaus ab. Die Stelle wurde mit einem 41-jährigen Nachfolger besetzt. Der Kläger begehrte daraufhin Schadenersatz nach dem AGG mit der Begründung, er sei allein wegen seines Alters nicht erneut zum Geschäftsführer bestellt worden. Die Kliniken führten ihre Unzufriedenheit mit den fachlichen Leistungen des Geschäftsführers als Grund für die Nichtverlängerung des Vertrages an.Das OLG hat einen Anspruch auf Schadensersatz bejaht. Der Kläger sei wegen seines Alters beim Zugang zu einer Erwerbstätigkeit behindert und somit benachteiligt worden. Laut OLG kam dem Kläger bei der Feststellung der Benachteiligung aus Altersgründen die Beweiserleichterung des § 22 AGG zugute, wonach die andere Partei beweisen muss, dass keine Benachteiligung vorliegt, wenn Indizien für eine Benachteiligung nachgewiesen wurden.Das Gericht hat in der seinerzeitigen Presseberichterstattung und der Äußerung eines Aufsichtsratsmitglieds hinreichende Indizien für eine Benachteiligung des Klägers aus Altersgründen gesehen. Aus der Presse gehe hervor, dass die Überschreitung des 60. Lebensjahrs durch den Kläger für die Nichtverlängerung seines Vertrages bedeutsam war. Die gegen ihn getroffene Entscheidung werde eindeutig in einen Zusammenhang damit gestellt, dass er nicht für weitere fünf Jahre beschäftigt werden könne, ohne die für die Leistungsämter der Stadt vorgesehene Altersgrenze von 65 Lebensjahren zu überschreiten. Nach Auffassung des Gerichts kann ein bestimmender Einfluss des Altersfaktors nicht klarer umschrieben werden. Die Presseberichte seien der Trägergesellschaft auch zuzurechnen, weil sie auf Äußerungen aus dem Aufsichtsrat der Kliniken beruhten. Ebenfalls in Bezug auf die Altersgrenze habe sich ein Aufsichtsratsmitglied in der entscheidenden Sitzung vom 15.10.2008 geäußert.Diese Indizien seien von den städtischen Kliniken nicht widerlegt worden. Um einen Zusammenhang zwischen dem Alter und der Nichtanstellung nachvollziehbar und sicher auszuschließen, genügt es dem OLG zufolge insbesondere nicht, dass in früheren Aufsichtsratssitzungen die angebliche Unzufriedenheit mit den Leistungen des Klägers thematisiert worden ist. Die Kliniken könnten sich auch nicht darauf berufen, die Benachteiligung des Klägers aus Altersgründen sei etwa deshalb gerechtfertigt gewesen, weil mit Rücksicht auf den Umbruch auf dem Gesundheitsmarkt ein neuer Geschäftsführer längerfristig gebunden werden sollte. Das Gericht weist insoweit darauf hin, dass auch eine Vertragsverlängerung bis zum 65. Lebensjahr durchaus denkbar gewesen wäre.Der Schadensersatz umfasst laut OLG die Nachteile, die dem Kläger entstanden sind, weil er sein früheres Einkommen nicht mehr weiter erzielen konnte. Der Schaden sei noch nicht konkret beziffert worden. Daneben sprach das Gericht dem Kläger eine immaterielle Entschädigung in Höhe von 36.600 Euro zu. Der ursprünglich verlangte Entschädigungsbetrag sei um ein Drittel gekürzt worden, weil die Altersdiskriminierung insgesamt nicht besonders schwer wiege. Denn selbst in der Presseberichterstattung sei nicht der Eindruck erweckt worden, der Kläger gehöre wegen verminderter Leistungen bereits „zum alten Eisen“.

in News, Allgemein