26. August 2008
Dresdner Hörspielnächte
Im Rahmen der Zweiten Dresdner Hörspielnächte dürfen in den nächsten Tagen so genannte Himmelslaternen aus den Elbauen aufsteigen. Dies hat das Verwaltungsgericht Dresden am 22.08.2008 entschieden und damit dem Eilantrag einer Leipziger Firma gegen ein von der Stadt Dresden ausgesprochenes Verbot stattgegeben.Die Leipziger Firma hatte der Stadt die Absicht angezeigt, zwischen dem 23. und 31.08.2008 allabendlich die aus Papier bestehenden und mit Baumwollkerzen bestückten Flugkörper zu verkaufen. Zudem sollen jeweils etwa 35 der Himmelsleuchten unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften aufsteigen. Dieses Vorhaben untersagte die Landeshauptstadt wegen Sicherheitsbedenken.Das Verwaltungsgericht schloss sich den Bedenken nicht an. Von dem beabsichtigten Vorhaben gehe keine hinreichend konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Aufgrund der lokalen Umstände und der für die nächsten Tage zu erwartenden Wetterlage sei kein sicherer Schluss auf zu erwartende Schäden möglich. Zudem beabsichtige die Antragstellerin den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Himmelsleuchten, insbesondere den Einsatz nur bei angemessener Windstärke und Windrichtung sowie die sichere Befestigung der Kerzen. Die Richter hielten die von der Stadt getroffene Gefahrenprognose nicht für tragbar. Sie verwiesen darauf, dass die Beteiligten übereinstimmend geschildert hätten, dass die Himmelslichter in letzter Zeit häufig eingesetzt würden. Dabei habe es keine eindeutig belegbaren Schadensfälle gegeben. Ob die Landeshauptstadt Dresden in Beschwerde geht ist noch nicht bekannt.