16. Oktober 2008
Familienpolitik
Das Bundeskabinett hat am 15.10.2008 das so genannte Familienleistungsgesetz beschlossen. Nach Mitteilung des Bundesfamilienministeriums will die Bundesregierung damit Familien gezielt finanziell fördern und steuerlich entlasten. Das Gesetz sieht eine Erhöhung und Staffelung des Kindergeldes vor. Außerdem sollen haushaltsnahe Dienstleistung stärker gefördert werden. Familien mit vier Kindern sollen allein dadurch ab dem 01.01.2009 624 Euro mehr im Jahr haben, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Das Kindergeld wird nach dem Gesetz jeweils monatlich für erste und zweite Kinder um 10 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro angehoben. Nach Mitteilung des Familienministeriums verfügen Familien mit drei Kindern damit über 432 Euro mehr im Jahr. Mit der Staffelung berücksichtige die Bundesregierung, dass ein Viertel aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld (4,5 Millionen von insgesamt rund 18 Millionen Kindern und Jugendlichen) in einer Familie mit drei oder mehr Kindern leben. Die Mehrkosten von rund zwei Milliarden Euro im Jahr sollen sich Bund, Länder und Kommunen teilen. Im Jahr 2007 sei das Kindergeld für 18,4 Millionen Kinder ausgezahlt worden und habe ein Gesamtvolumen von 34,2 Milliarden Euro umfasst, so das Familienministerium.Die Förderung von Familien unterstützenden Dienstleistungen wird laut Ministerium vereinfacht. Zudem würden die Möglichkeiten, diese Leistungen steuerlich geltend zu machen, erweitert. Die Förderung werde auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr, die von der Steuerschuld abgezogen werden könnten, ausgeweitet. Mit der Neuregelung sollen Aufwendungen in Höhe von bis zu 1.665 Euro monatlich gefördert werden. Auch, wer eine Dienstleistungsagentur beauftrage, könne Geld sparen: Durch das neue Gesetz sollen laut Bundesfamilienministerium die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen von derzeit 3.000 Euro auf bis zu 20.000 Euro erweitert werden.Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) leben, sollen nach dem neuen Gesetz bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe zehn jeweils zum Beginn des Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro erhalten. Damit solle die notwendige Ausstattung mit Schul- und Unterrichtsmaterialien wie Ranzen, Stifte, Hefte sichergestellt werden. Die Behörden vor Ort sollen sich nachweisen lassen können, dass das Geld für Schulmaterial ausgegeben worden sei.