01. März 2013
Familienrecht – Sorgerecht
Auf Antrag eines Elternteils bekommen zwei nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht übertragen, sofern dadurch das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Diese Neuregelung des Sorgerechts hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 01.03.2013 beschlossen.Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die bislang geltende Rechtslage gegen die Grundrechte der Väter verstößt. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte schon im Jahr 2009 gerügt, dass es nicht mit den Menschenrechten vereinbar sei, wenn ein Vater gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht nicht gerichtlich durchsetzen kann.Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) aus Baden-Württemberg bedauerte, dass sich die Bedenken der Länder gegenüber dem vorgesehenen, sogenannten „beschleunigten und vereinfachten“ Verfahren für die Übertragung des Sorgerechts kaum im Gesetz niedergeschlagen haben. So gebe das Gericht auf den Sorgerechtsantrag des Vaters hin der Mutter künftig auf, eventuelle Einwände gegen ein gemeinsames Sorgerecht schriftlich zu formulieren. Dies könne die Mütter überfodern. Zudem sehe er es kritisch, dass die Gerichte nach Aktenlage entscheiden sollen. Weder würden die Eltern persönlich angehört, noch werde das Jugendamt befragt. Beim Sorgerecht müsse das Wohl der Kinder im Fokus stehen.