06. Dezember 2012
Familienrecht – Unterhalt
Keine Änderungen beim KindesunterhaltLaut OLG steigt 2013 der notwendige Selbstbehalt für erwerbstätige beziehungsweise nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 950 auf 1.000 Euro beziehungsweise von 770 auf 800 Euro. Ferner erhöhten sich die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten von bisher 1.050 Euro auf jetzt 1.100 Euro, gegenüber Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes (bisher: 1.050 Euro, jetzt: 1.100 Euro) sowie gegenüber anderen volljährigen Kindern (bisher: 1.150 Euro, jetzt: 1.200 Euro) oder Eltern (bisher 1.500 Euro, jetzt: 1.600 Euro). Der Kindesunterhalt bleibe unverändert, weil er sich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richtet und dieser 2013 nicht angehoben wird.