27. Dezember 2010
Familienrecht – Unterhalt
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Dresden haben zum 01.01.2011 die Unterhaltsleitlinien angepasst. Wie das Gericht am 20.12.2010 mitteilte, betrifft die wichtigste Änderung die Höhe der Selbstbehalte von Unterhaltspflichtigen. Sie wurden angehoben und so den Beträgen der kürzlich geänderten Düsseldorfer Tabelle angeglichen.
Beispielsweise beträgt künftig der Selbstbehalt bei Eltern, die minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, nun 950 Euro für Erwerbstätige und 770 Euro für Nichterwerbstätige. Auch die Selbstbehalte für Ehegatten und andere Verwandten gegenüber Unterhaltspflichtigen wurden etwas angehoben.Die neuen Werte können Sie gern bei uns erfragen. Sie können sie auch hier von der Webseite des OLG Dresden herunterladen: http://www.justiz.sachsen.de/olg/download/UL_2011.pdf