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14. Oktober 2008 Bayh & Fingerle

Finanzkrise

Regierung eilt Firmen durch Änderung der Insolvenzordnung zu Hilfe

Die Bundesregierung hilft auch den Firmen jenseits des Finanzmarkts: Künftig müssen Unternehmen trotz finanzieller Schwierigkeiten nicht Insolvenz anmelden, wenn sie „voraussichtlich mittelfristig“ wieder zahlungsfähig sind. Auf diese Weise will die Regierung eine Pleitewelle verhindern.
Dazu hat die Regierung eine Änderung des Insolvenzrechts beschlossen, um in den Sog der Finanzmarktkrise geratenen sanierungsfähigen Unternehmen den Gang zum Insolvenzrichter zu ersparen. Dazu soll der insolvenzrechtliche Begriff der Überschuldung angepasst werden, wie das Bundesjustizministerium am Montag in Berlin mitteilte.
Demnach müssen Unternehmen trotz einer vorübergehenden bilanziellen
Unterdeckung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn sie voraussichtlich
mittelfristig ihre Zahlungen leisten können. Nach derzeitigem Recht sind
Geschäftsführer solcher Unternehmen verpflichtet, innerhalb von drei
Wochen nach Eintritt der rechnerischen Überschuldung Insolvenz zu
beantragen.
Zur Begründung verwies Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD)
darauf, dass die aktuelle Finanzkrise zu erheblichen Wertverlusten
insbesondere bei Aktien und Immobilien geführt habe. „Dies kann bei
Unternehmen, die von diesen Verlusten besonders massiv betroffen sind,
zu einer bilanziellen Überschuldung führen.“
Die Drei-Wochen-Frist für die Beantragung der Insolvenz gelte bisher „selbst
dann, wenn für das Unternehmen an sich eine positive
Fortführungsprognose gestellt werden kann und der Turnaround sich
bereits in wenigen Monaten abzeichnet“. Solche Unternehmen sollten
künftig nicht mehr verpflichtet sein, sofort einen Insolvenzantrag zu
stellen.
Von der Neuregelung profitierten nicht nur Finanzmarktunternehmen, sondern auch alle übrigen Unternehmen, erklärte Zypries. Sie komme also auch insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen aus anderen Branchen zugute. „Damit helfen wir auch einem mittelständischen Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GmbH, der vielleicht im Moment formal überschuldet ist, aber den Zuschlag für einen Großauftrag bekommen hat.“
Die geplante Änderung nützt den Angaben zufolge etwa auch einem Unternehmen, das ein neues Produkt zur Marktreife entwickelt hat, und bei dem sich schon bei der ersten Präsentation eine lebhafte Nachfrage abzeichnet. Profitieren könne auch ein Exporteur, der bei der Erschließung eines völlig neuen Marktes erfolgreich gewesen ist.

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