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14. Januar 2008 Bayh & Fingerle

Flugpreise

Werbung ohne Endpreisangabe ist unzulässig

Das Landgericht Frankfurt/Main hat der niederländischen Fluggesellschaft KLM eine Zeitungswerbung untersagt, in der keine Endpreise angegeben waren. Die KLM hatte Preise für diverse Flugreisen genannt, ohne die gleichzeitig erhobene „Ticket Service Charge“ für Buchungen über das eigene Internetportal in die Preise einzubeziehen, so dass die Höhe des Endpreises nicht ersichtlich war. Das Gericht sieht hierin einen klaren Verstoß gegen das sich aus der Preisangabenverordnung ergebende Gebot, in der Preiswerbung gegenüber dem Verbraucher Endpreise anzugeben.
Aus der Wettbewerbszentrale verlautete dazu, man sei mit dem Urteil zufrieden, denn durch die fehlende Einbeziehung der Ticket Service Charge von fünf Euro sei ein auf den ersten Blick optisch günstigerer Preis als tatsächlich buchbar dargestellt werden.

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