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28. Mai 2008 Bayh & Fingerle

Forderungsrecht

Rechtsausschuss diskutiert neues Gesetz

Im Rechtsausschuss des Bundestages diskutierten Experten am 26.05.2008 über einen Gesetzentwurf zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen (z.B. Bauunternehmer) und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen. Dem Entwurf der Länderkammer zufolge sollen Prozesse zugunsten des Bauunternehmens beschleunigt werden, insbesondere durch die Einführung einer so genannten vorläufigen Zahlungsanforderung. Der Unternehmer soll damit die Möglichkeit erhalten, bereits vor der endgültigen Entscheidung des Prozesses einen vorläufig vollstreckbaren Titel zu erwirken. Nach Ansicht der Sachverständigen für Verbraucherschutzfragen im Bereich Bauen und Wohnen aus Bonn schafft das Gesetz eine Schieflage zuungunsten der Verbraucher. Man verwies darauf, dass seit Jahren von den Verbraucherverbänden gefordert werde, Schutzregelungen für Verbraucher, also für selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer, zu erlassen. Das Forderungssicherungsgesetz diene demgegenüber nur der Beschleunigung fälliger Zahlungen der BauwirtschaftHingegen sprachen sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks sowie die Handwerkskammer Chemnitz für eine schnelle Umsetzung des Gesetzes aus. Ein Bauunternehmer habe oft Schwierigkeiten, seine Lohnforderungen geltend zu machen. Diese bestünden beispielsweise im Werkvertragsrecht, weil ein vorleistungspflichtiger Unternehmer auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Abschlagszahlungen beanspruchen könne. Ein Handwerksbetrieb könne sich außerdem nicht auf das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen berufen, denn die Baugeldhaftung beschränke sich auf überschaubare Konstellationen. Das Zivilprozessrecht ermögliche einem zahlungsunwilligen Besteller, den Ausgang eines Rechtsstreits so lange zu verzögern, bis der Unternehmer keine Aussichten auf eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung hat. Deshalb sei das geplante Gesetz die richtige Lösung.

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