15. Mai 2008
Forderungsrecht
Ein Inkassounternehmen darf nach einem Urteil des Landgerichts Köln vom 18.03.2008 nicht unterschwellig mit Gewaltandrohungen werben. Das Gericht gab damit dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) Recht, der im Wege der Unterlassungklage gegen das so genannte „Inkasso-Team Moskau“ vorgegangen war. Das Landgericht Köln hat dem ITM nach Mitteilung des BDIU auch untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder auszuführen.
Nach Angaben des LG Köln ist die Geschäftstätigkeit des ITM ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder sogar deren Anwendung Forderungen einzuziehen.
Der Präsident des BDIU begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Inkasso-Unternehmen seien seriöse Dienstleister, die unter der Aufsicht des lokalen Gerichtspräsidenten stünden. Sie würden einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern suchen. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU hätten sich zudem in berufsrechtlichen Richtlinien strengen rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet.