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17. Juni 2008 Bayh & Fingerle

Führerschein

Vorschriften angepasst und vereinfacht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13.06.2008 der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Hiermit seien die wesentlichen Vorschriften rund um den Führerschein aktualisiert, modernisiert und vereinfacht worden, erklärte das Bundesministeirum für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in einer Pressemeldung.In enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern seien Vorschriften, die sich in der Praxis als nicht sinnvoll erwiesen haben, geändert worden: zu lange Fristen und Formulierungen, die zu Verzögerungen und Rechtsunsicherheit geführt haben, seien überarbeitet und den neuesten technischen, praktischen und rechtlichen Erkenntnissen angepasst worden.Künftig sollen sich Lkw-, Bus- und Taxifahrer, deren Fahrerlaubnis nicht mehr gültig ist, vor einer Neuerteilung nicht mehr – wie bislang erforderlich – einer erneuten Prüfung unterziehen müssen. Voraussetzung: seit Ablauf der Gültigkeit ihrer ursprünglichen Fahrerlaubnis sind nicht mehr als zwei Jahre verstrichen und ihre gesundheitliche und charakterliche Eignung wurde nachgewiesen. Damit werde insbesondere die Wiedereingliederung Arbeitssuchender in ihren Beruf als Kraftfahrer deutlich erleichtert, erklärte das Bundesverkehrsministerium. Eine Erleichterung für alle Bürgerinnen und Bürger soll die Angleichung der Anforderungen an Passbilder erbringen. So sollen für Führerscheine, Pässe und Personalausweise die gleichen Bilder verwendet werden können. Neu sind Regelungen, durch die künftig eine Gleichbehandlung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit erreicht werden soll. Bislang war nur bei frührer Drogenabhängigkeit eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Klärung von Eignungszweifeln vorgesehen. Zukünftig ist sie in beiden Fällen vorgeschrieben, um eine klare Entscheidungsgrundsgrundlage für die Fahrerlaubnisbehörde zu erhalten.

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