Kontakt

26. Juli 2009 Bayh & Fingerle

Geldanlage – Schadensersatz?

Anleger der Hypo-Real-Estate fordern vor dem LG München I Schadensersatz für Kursverluste

Aktionäre der Hypo Real Estate (HRE) klagen gegen ihre Verluste durch den Absturz des Kurses der HRE-Aktien 2008. Seit dem 23.07.2009 verhandelt das Landgericht München I über ihre Schadensersatzforderungen. Unter ihnen befindet sich ein Kläger, der innerhalb weniger Stunden 15.000 Euro verlor. Das Gericht machte den Anlegern am ersten Prozesstag Hoffnung.Die meisten Anleger der maroden Immobilienbank Hypo Real Estate hatten wenig Glück mit ihren Aktien. Besonders hart traf es einen Aktionär, der innerhalb eines Tages 15.000 Euro verlor. Er und weitere Aktionäre klagen seit dem 23.07.2009 auf Schadenersatz. Der Anleger hatte seine Aktien am Morgen des 15.01.2008 gekauft – und war abends um 15.000 Euro ärmer. «Er hat seine Aktien zu 33 Euro gekauft und ein paar Stunden später saß er auf 22 Euro», sagte der Vorsitzende Richter Matthias Ruderisch. Im bislang größten Prozess um Schadenersatz machte nun das Landgericht München I ihm und anderen Anlegern Hoffnung. Wer seine Aktien zwischen dem 26.11.2007 und dem 15.01.2008 gekauft hat, kann möglicherweise eine Entschädigung von der Hypo Real Estate einfordern. Denn innerhalb dieser Zeit sei dem Unternehmen nach Einschätzung der Richter womöglich schon klar gewesen, dass es von der US-Finanzkrise betroffen war. Wenn die HRE schon im November 2007 von ihren Problemen gewusst hat, hätte sie dies unverzüglich bekannt geben müssen. Unterlässt ein börsennotiertes Unternehmen dies, muss es nach dem Wertpapierhandelsgesetz Schadenersatz zahlen. Der wahre Wert der Aktie hätte nach Einschätzung der Kläger-Anwälte damals nur bei fünf Euro liegen dürfen statt bei 33 Euro. Für diese Differenz fordern sie nun eine Entschädigung.Selbst wenn das Gericht den Aktionären bei der Entscheidung im Oktober Schadenersatz zusprechen sollte, ist unklar, ob sie ihr Geld je wiedersehen. Auch in anderen Fällen, wie bei den Unternehmen EM.TV oder Comroad, haben Anleger immer wieder versucht vor Gericht Schadenersatz einzuklagen. Zum Teil bekamen sie in erster Instanz recht, scheiterten dann aber im Berufungsverfahren, weil sie nicht nachweisen konnten, das sie ihre Kaufentscheidung aufgrund einer Unternehmensinformation getroffen hatten. Oder sie quälten sich so lange durch alle Instanzen, bis die Firma längst pleite war. Juristen empfehlen Aktionären daher grundsätzlich, bei allem Frust sorgfältig abzuwägen, ob sich eine Schadenersatzklage überhaupt lohnt. Wenn keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, können nach den Kursverlusten noch viel höhere Belastungen auf die Anleger zukommen. Schon in erster Instanz belaufen sich die Kosten für Gericht und Anwälte bei einer Schadenssumme von 50.000 Euro auf mehr als 7.000 Euro. Geht der Prozess danach noch in die zweite Instanz und weiter zum Bundesgerichtshof, können 26.000 Euro fällig werden.Im vergangenen Herbst stand der Finanzriese kurz vor dem Kollaps, wurde mit Nothilfen von mehr als 100 Milliarden Euro am Leben gehalten und ist inzwischen im Staatsbesitz. Viele HRE-Aktionäre verloren viel Geld und mussten ihre Papiere nach einem langen Kampf für 1,39 Euro an den Staat verkaufen.

in News, Allgemein