Kontakt

22. September 2008 Bayh & Fingerle

Gesellschaftsrecht

Bundesrat stimmt GmbH-Reform zu

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen in seiner Sitzung vom 19.09.2008 gebilligt. Mit dem Gesetz soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gestärkt werden. Existenzgründungen sollen zukünftig einfacher werden, Registereintragungen schneller erfolgen. Erschwert werden soll dagegen die missbräuchliche Abwicklung angeschlagener oder zahlungsunfähiger Gesellschaften durch so genannte „Firmenbestatter“.Der Deutsche Bundestag hatte den Entwurf der Bundesregierung in einer neuen Fassung beschlossen und dabei zahlreiche Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom Juli 2007 aufgegriffen, meldet der Pressedienst des Bundesrats. So seien die Passagen zur vereinfachten Gesellschaftsgründung verändert worden, ebenso zur verdeckten Sacheinlage. Anstelle der von den Ländern kritisierten Mustersatzung sehe das Gesetz nunmehr für Standardfälle ein beurkundetes Gründungsprotokoll vor. Es bleibe bei der Höhe des Mindestkapitals von 25.000 Euro für die „klassische“ GmbH.Neu sei aber die Möglichkeit der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, der so genannten Mini-GmbH. Aufgrund des niedrigen Stammkapitals eigne sich diese Gesellschaftsform vor allem für kleine und mittlere Unternehmensgründungen. Diese Form soll vor allem den Wettbewerb mit der englischen Limited bestehen.

in News, Allgemein