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31. März 2009 RA Frank Wiesbrock

Gesetzentwurf zur „De-Mail‟

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zu Bürgerportalen beschlossen, mit dem der erforderliche rechtliche Rahmen für die so genannte „De-Mail‟ geschaffen werden soll. Als „De-Mail‟ wird eine neue Infrastruktur zur Gewährleistung eines vertraulichen, zuverlässigen und sicheren elektronischen Versandes bezeichnet.Mittels der „De-Mail‟ sollen Rechnungen, Bescheinigungen und sonstige wichtige oder vertrauliche Unterlagen in Zukunft sicher versandt werden können. […]

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zu Bürgerportalen beschlossen, mit dem der erforderliche rechtliche Rahmen für die so genannte „De-Mail‟ geschaffen werden soll.

Als „De-Mail‟ wird eine neue Infrastruktur zur Gewährleistung eines vertraulichen, zuverlässigen und sicheren elektronischen Versandes bezeichnet.
Mittels der „De-Mail‟ sollen Rechnungen, Bescheinigungen und sonstige wichtige oder vertrauliche Unterlagen in Zukunft sicher versandt werden können. Dazu soll für jeden Nutzer lediglich die Eröffnung eines Postfaches bei einem akkreditierten Anbieter, der strengstens Sicherheitsauflagen zu erfüllen hat, genügen.

Die Einrichtung eines solchen Postfaches soll, unterstellt das Gesetzgebungsverfahren hat bis dahin seinen Abschluss gefunden, ab 2010 möglich sein.

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