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17. Januar 2008 Bayh & Fingerle

Gesetzentwurf

Bundeskriminalamt soll Abgeordnete, Verteidiger und Geistliche abhören dürfen

Das BKA soll demnächst auch Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche vorbeugend abhören dürfen. Dies sieht nach Medienberichten eine neue Fassung für das geplante BKA-Gesetz vor. Zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit dürften auch die Räumlichkeiten dieser Gruppen mit Wanzen belauscht werden, berichteten Zeitungen am 16.01.2008.
Journalisten, Ärzte und Drogenberater waren nach Angaben der „Tageszeitung“ (taz) schon in früheren Versionen des Gesetzentwurfs nicht absolut geschützt. Es war nur eine intensive Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorgesehen. Im Falle einer „Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ soll den neuen Plänen zufolge auch dies entfallen.

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