31. Mai 2013
Gesetzesänderungen zum 1. Juni 2013
Am 01.06.2013 tritt das Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Reform vor gut zwei Jahren gefordert. Nach den Vorgaben der Karlsruher Richter muss sich die Sicherungsverwahrung vom normalen Strafvollzug deutlich unterscheiden. Neben räumlicher Trennung von den Strafhäftlingen haben Sicherungsverwahrte einen Rechtsanspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung. Für die Umsetzung waren in den Justizvollzugsanstalten zahlreiche Neu- und Umbauten nötig.Zum Schutz vor überzogenen Gebühren müssen die meisten Warteschleifen für Telefonkunden künftig kostenlos sein. Bei Service- Nummern wie 0180 oder 0900 sind solche Schleifen nur noch zulässig, wenn sie umsonst sind oder für den ganzen Anruf ohnehin ein Festpreis gilt. Auch bei Gratis-Nummern bleiben Warteschleifen erlaubt, ebenso bei normalen Ortsvorwahlen – hierfür sind dann aber die üblichen Gebühren zu zahlen, wenn Kunden keinen Pauschaltarif (Flatrate) für Festnetzverbindungen haben. Bei Service-Nummern müssen die Anrufer zu Beginn über die voraussichtliche Dauer der Warteschleife informiert werden.Ein «erhöhter Koffeingehalt» von Energy-Drinks muss künftig auch gekennzeichnet werden, wenn solche Getränke in Bars oder Diskotheken «lose» im Glas ausgeschenkt und verkauft werden – etwa per Aushang oder Hinweis in der Getränkekarte samt Koffeinmenge in Milligramm pro 100 Milliliter. Vorgeschrieben war dies bisher nur für verpackte Getränke. Eine am 02.06.2013 in Kraft tretende Verordnung legt laut Bundesverbraucherministerium zudem einheitliche Höchstmengen für die Stoffe Koffein, Taurin, Inosit und Glucuronolacton fest, die in solchen Drinks verwendet werden.Bei der Lebensmittelherstellung dürfen bestimmte Farbstoffe nur noch stark eingeschränkt verwendet werden. Das soll sicherstellen, dass sie nur in gesundheitlich unbedenklichen Mengen aufgenommen werden. Laut Bundesverbraucherministerium handelt es sich um Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110) und Cochenillerot A (E 124). Schon seit 2010 müssen diese Farbstoffe mit dem Hinweis gekennzeichnet werden: «Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen».Die Visa-Warndatei soll den Missbrauch deutscher Visa verhindern. In dieser zentralen Warndatei werden alle Menschen erfasst, die schon einmal wegen visa-relevanter Straftaten aufgefallen sind. Wer etwa wegen Menschenhandels oder Schwarzarbeit verurteilt wurde, soll kein Visum mehr bekommen. Um mögliche Terroristen frühzeitig zu identifizieren, sollen bei einem konkreten Verdacht die Namen der Antragsteller und der Einlader mit der Anti-Terror-Datei abgeglichen werden. Der Bundesrat hatte den Plänen bereits Ende 2011 zugestimmt. Die technische Umsetzung erforderte aber eine längere Vorlaufzeit.