30. Juli 2013
Gesetzgebung
Wahl zwischen Betreuungsplatz und BetreuungsgeldAb dem 01.08.2013 besteht für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder lieber selbst betreuen oder privat betreuen lassen, haben Anspruch auf Betreuungsgeld. Ab dem 01.08.2013 gibt es 100 Euro monatlich für Kinder ab dem 2. Lebensjahr, ab dem 01.08.2014 dann 150 Euro monatlich für jedes Kind im 2. und 3. Lebensjahr.Entlastung säumiger Beitragszahler in der KrankenversicherungWeiter tritt auch das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung in Kraft. Durch dieses Gesetz wird unter anderem der Säumniszuschlag von monatlich fünf auf ein Prozent gesenkt und in der privaten Krankenversicherung ein Notlagentarif eingeführt. Ferner können sich nicht krankenversicherte Personen bis Ende 2013 versichern, ohne rückwirkend Beiträge zahlen zu müssen.Höhere Strafen für Manipulationen bei der OrganvergabeDurch das vorgenannte Gesetz wird auch das Transplantationsgesetz geändert. Danach kann künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden, wer Wartelisten für Spenderorgane manipuliert. Das Gesetz zieht Konsequenzen aus den bekannt gewordenen Manipulationen in einzelnen Transplantationszentren.Apotheken erhalten Zuschuss für NotdienstIn Kraft tritt auch das Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken, dass die Arzneimittelversorgung vor allem auf dem Lande auch außerhalb regulärer Apotheken-Öffnungszeiten sichern soll. Danach erhalten Apotheken künftig für Notdienste zwischen 20 Uhr und 6 Uhr einen pauschalen Zuschuss. Finanziert wird der Zuschuss über eine Erhöhung des Festzuschlages um 16 Cent.Ergebnisoffene Suche nach Atommüllendlager beginntAußerdem beginnt mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes die ergebnisoffene Suche nach einem Standort für ein Endlager für Atommüll. Eine pluralistisch besetzte Kommission wird das Standortauswahlverfahren vorbereiten und bis Ende 2015 Vorschläge erarbeiten. Dies betrifft die Sicherheitsanforderungen wie auch die geologischen Ausschluss- und Auswahlkriterien. Ende 2031 soll der Endlagerstandort bestimmt und von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.Leistungsschutzrecht für PresseverlageZudem gilt ab August 2013 das umstrittene neue Leistungsschutzrecht für Pressverleger. Danach müssen Internet-Suchmaschinen und News-Aggregatoren künftig Lizenzen erwerben, wenn sie Texte der Presse auf ihren Seiten nutzen wollen. Ausgenommen sind einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte.Einheitlicher Mindestlohn für GerüstbauerAb dem 01.08.2013 gilt für die rund 20.000 Gerüstbauer erstmals ein Mindestlohn, der zehn Euro pro Stunde beträgt. Damit hat sich eine weitere Branche auf einen bundesweiten Mindestlohn geeinigt.Contergangeschädigte erhalten höhere RentenSchließlich wird zum 01.08.2013 das Dritte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz wirksam. Damit steigen rückwirkend ab dem 01.01.2013 die monatlichen Conterganrenten von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro. Um individuellen Schicksalen und insbesondere Schwerstgeschädigten besser gerecht zu werden, bemisst sich die Höhe der Leistungen an der Schwere der Schädigung.