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29. August 2013 Bayh & Fingerle

Gesetzgebung

Neuregelungen zum 01.09.2013
Zum 01.09.2013 treten einige neue gesetzliche Regelungen in Kraft: Stromtrassen dürfen keine Wohngebäude überspannen, energieintensive Unternehmen müssen für die Nutzung der Stromnetze zahlen, Versuchstiere sind besser geschützt und für den Wiederaufbau in den Hochwasser-Gebieten stehen acht Milliarden Euro bereit. Mittel für den Wiederaufbau stehen bereitBund und Länder haben 8 Mrd. Euro für den Wiederaufbau in den Gebieten zur Verfügung gestellt, die vom Hochwasser betroffen sind. Die Verordnung zum Aufbauhilfefonds regelt die Verteilung aus dem Fonds und die Schadensregulierung. Sie ist am 17.08.2013 in Kraft getreten.Mehr Schutz vor elektromagnetischen FeldernNeue Stromtrassen dürfen künftig keine Wohngebäude mehr überspannen. Für elektromagnetische Felder von Mobilfunkmasten gelten künftig Grenzwerte. Die neue Regelung gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Funkanlagen und dient dem besseren Schutz der Gesundheit. Die neuen Vorschriften sind am 22.08.2013 in Kraft getreten.Neuerung im EnergiewirtschaftsrechtEnergieintensive Unternehmen mussten bisher für die Nutzung der Stromnetze keine Gebühren zahlen. Künftig werden sie nicht mehr davon befreit. Sie müssen je nach Verbrauch einen bestimmten Prozentsatz der üblichen Abgaben entrichten. Eine neue Verordnung schafft mehr Gerechtigkeit sowie Rechts- und Planungssicherheit bei den besonderen Netzentgelten. Sie gilt seit dem 15.08.2013.Verbesserung der EnergieeffizienzEine Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (sog. Spitzenausgleich) wird zukünftig nur Unternehmen gewährt, die ein Energie- oder Umweltmanagement-System betreiben. Die Verordnung regelt, welche Systeme die Energieeffizienz verbessern können. Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung ist am 06.08.2013 in Kraft getreten.Modernes AußenwirtschaftsrechtDie Bundesregierung hat das Außenwirtschaftsgesetz entbürokratisiert und vereinfacht. Das kommt vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Höhere Strafen gibt es bei vorsätzlich ungenehmigten Ausfuhren und bei Verstößen gegen Waffenembargos. Das neue Außenwirtschaftsgesetz tritt im Wesentlichen am 01.09.2013 in Kraft.Besserer Schutz für VersuchstiereDie neue Verordnung zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, stellt strengere Anforderungen an Haltung, Zucht und Verwendung. Sie verbessert so den Tierschutz nachhaltig. Die Verordnung ist seit dem 13.08.2013 in Kraft.Mehr Aufsicht über VorstandsverträgeArbeitsverträge der Verwaltungsspitzen im Gesundheitswesen (z.B. Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, Gemeinsamer Bundesausschuss) müssen künftig vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. Das gilt auch für Krankenkassen und die regionalen Verwaltungsspitzen (wie Kassenärztliche Vereinigungen). Die Arbeitsverträge werden von den zuständigen Landesministerien und bei bundesweiten Kassen vom Bundesversicherungsamt genehmigt. Auch Mietverträge der Kassen werden jetzt stärker kontrolliert. Das 3. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ist seit dem 07.08.2013 in Kraft.(Quelle: JURIS)

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