26. Juni 2014
Gesetzgebung
Zum 01.07.2014 treten verschiedene Neuregelungen in Kraft.Verbesserungen bei der Rente
Zum 01.07.2014 erhalten die mehr als 20 Millionen Rentner in Deutschland mehr Geld. Zudem gibt es für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, für langjährig Beschäftigte und für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Verbesserungen bei der Rente. Im Rahmen der sogenannten Mütterrente bekommen Mütter mehr Anerkennung für Zeiten der Kindererziehung. Für langjährig Berufstätige wird der Übergang in die Rente flexibler (Rente mit 63 ohne Abschläge). Bei der Erwerbsminderungsrente treten zum 01.07.2014 Verbesserungen in Kraft. Das Reha-Budget wird erhöht. Wie die Bundesregierung mitteilt, profitieren auch die Versicherten in der Alterssicherung der Landwirte von diesen Leistungsverbesserungen.
Mehr Schutz bei Kaufverträgen
Seit dem 14.06.2014 haben Verbraucher europaweit mehr Rechte beim Kauf im Laden sowie Käufen im Internet, am Telefon, per Katalog und bei sogenannten Haustürgeschäften. Auch bei allen anderen Geschäften mit Verbrauchern – etwa im Laden – haben Anbieter künftig zusätzliche Pflichten.
Handy-Telefonieren erneut billiger
Die Roaming-Gebühren für alle Mobilfunkkunden in der EU sinken erneut. Dadurch wird es billiger, im europäischen Ausland zu telefonieren, zu surfen, Fotos zu verschicken oder soziale Netzwerke zu nutzen. Neu ist außerdem, dass Handynutzer für ihren Auslandsaufenthalt einen alternativen Mobilfunkanbieter wählen können – unabhängig von ihrem Mobilfunkvertrag für das deutsche Netz und ohne ihre Nummer wechseln zu müssen.
Zweite Chance für verschuldete Verbraucher
Auch für verschuldete Verbraucher bessert sich die Rechtslage. In allen Insolvenzverfahren, die ab Juli 2014 beantragt werden, können Schuldner ihre Restschulden schon nach drei Jahren erlassen bekommen. Ausgenommen sind bestimmte Schulden, etwa Geldstrafen. Auch Gläubiger erhalten mehr Rechte.
Mindestens Energieklasse A+ für Kühl- und Gefriergeräte
Ab 01.07.2014 müssen Kühl- und Gefrierschränke, die in den Handel kommen, mindestens die Energieeffizienzklasse A+ aufweisen. Kühlgeräte mit geringerer Energieeffizienzklasse gibt es dann am Markt nicht mehr. Davon ausgenommen sind Weinkühlschränke und Kühlschränke in Wohnmobilen oder Hotelzimmern. Hersteller sind verpflichtet, das Energieetikett auf Geräten und Verpackungen abzudrucken.
Vorhalten einer Warnweste ab Juli 2014 Pflicht
Was in vielen europäischen Ländern bereits Pflicht ist, gilt jetzt auch für Deutschlands Autofahrer: Ab dem 01.07.2014 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein – unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen. Eine Tragepflicht sieht die neue Vorschrift nicht vor