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13. August 2009 Bayh & Fingerle

Gesetzgebung

Wirtschaftsminister zu Guttenberg steht wegen Hinzuziehung einer Anwaltskanzlei bei Bankensanierung in der Kritik

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) „Verschwendung von Steuergeldern“ vorgeworfen, weil er den Entwurf für ein Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes komplett von der internationalen Kanzlei Linklaters erarbeitet haben lassen soll. Geregelt werden soll damit die staatliche Zwangsverwaltung maroder Banken. „Es ist unverantwortlich, eine große Wirtschaftskanzlei zu beauftragen, statt den vorhandenen Sachverstand innerhalb der Bundesregierung zu nutzen“, sagte Zypries am 12.08.2009 der Berliner Zeitung.
Wie Spiegel-Online berichtet, fühlt sich das Bundesjustizministerium überrannt. Denn auch das Ministerium sei vom Bundeskabinett beauftragt gewesen, für eine entsprechende Gesetzesvorlage zu sorgen. Das Bundeswirtschaftsministerium dreht die Argumentation laut Spiegel um: Man sei dem Justizministerium „zwei Monate hinterhergelaufen“ – und das, obwohl nach den Problemen mit der Hypo Real Estate dringender Handlungsbedarf bestanden habe. Das Kabinett habe für die Erfüllung seines Auftrags den 15.05.2009 vorgegeben.
Rückendeckung erhält Ministerin Zypries von den Grünen. Deren Spitzenkandidatin bei der Bundestagswahl, Fraktionschefin Renate Künast, forderte von Guttenberg Auskunft über die Kosten, die die Beauftragung der Kanzlei mit sich gebracht hat. „Für mich ist das ein Fall für den Rechnungshof“, sagte sie laut dpa der Berliner Zeitung. „Ich will wissen, wie viel Steuergeld Guttenberg für diesen Entwurf gezahlt hat. Das hätte er aus seiner Wahlkampfkasse finanzieren können, aber nicht aus dem Bundeshaushalt.“ Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland kritisiert laut Spiegel-Online zudem, dass Guttenberg möglicherweise seinen eigenen Leuten nichts zutraue. Der Staat beerdige sich dadurch selbst.
Dies sieht auch der Berliner Verwaltungsrechtler Ulrich Battis so. „Ich sehe es als eine Bankrotterklärung des Wirtschaftsministeriums, sich ein Gesetz von einer Kanzlei schreiben zu lassen“, sagte er Spiegel-Online. Die Eilbedürftigkeit könne nicht als Rechtfertigung herangezogen werden. Es sei von vorneherein klar gewesen, dass das Gesetz vor der Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet werden könne.
Die Praxis, Gesetzentwürfe von Anwaltskanzleien formulieren zu lassen, ist verbreitet. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hatte die Bundesregierung im März 2009 mitgeteilt, das beispielsweise das Verkehrsministerium in einem Fall dafür mehr als eine Million Euro gezahlt habe, berichtet die Berliner Zeitung.

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