30. April 2015
Gesetzgebung
Bußgeld bei nicht aufgeführten Energiekennzahlen in ImmobilienanzeigenSeit Mai 2014 müssen neu ausgestellte Energieausweise eine Effizienzklasse ausweisen. Die Skala reicht von «A+», dem energetisch besten Level «sehr gut» bis hin zu «H», dem Level «energetisch sehr schlecht». Das gilt auch für Immobilienanzeigen: Dort sind Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes Pflicht. Vermieter und Verkäufer, die sich nicht daran halten, handeln ordnungswidrig und müssen – und das ist neu – ab Mai 2015 mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Rechtsgrundlage sei die Novelle der Energieeinsparverordnung vom Mai 2014, heißt es in der Regierungsmitteilung.Grünes Licht für die «Assistierte Ausbildung»Zum 01.05.2015 tritt auch die sogenannte «assistierte Ausbildung» in Kraft. Bei diesem Ausbildungstyp helfen Bildungsträger benachteiligten und leistungsschwachen Jugendlichen vor und während der gesamten Ausbildung im Betrieb, unter anderem mit Bewerbungstrainings und Praktika in der Vorbereitungsphase, aber auch Nachhilfe, Beratung, Hilfe zur Lebensbewältigung und Existenzsicherung. Daneben werden auch die Betriebe im Bereich Bewerbungs- und Ausbildungsmanagement, mit Beratungen oder bei der Kooperation mit der Berufsschule unterstützt. Agenturen für Arbeit und Jobcenter bieten die «Assistierte Ausbildung» erstmals ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 an.Ausbildungsbegleitende Hilfen kommenDaneben tritt die Regelung für ausbildungsbegleitende Hilfen Anfang Mai in Kraft. Wenn nötig, erhalten junge Menschen ausbildungsbegleitende Hilfen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung, beispielsweise durch Unterstützung beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten. Es ist auch möglich, die Fachtheorie zu vertiefen. Außerdem gibt es eine sozialpädagogische Begleitung.Keine Arbeitslosenversicherung im Programm «Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt»Wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, die vom Bundesprogramm «Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt» gefördert wird, ist von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit, wie die Bundesregierung weiter mitteilt. Das Programm hat eine Laufzeit von drei Jahren und startet im Frühsommer 2015.Frauenquote ab Mai 2015 GesetzMehr Frauen in Führungspositionen: Dafür soll das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst sorgen, das nun in Kraft tritt. Ab 2016 müssen Großunternehmen und der Öffentliche Dienst die 30%-Quote sukzessive einführen.(Quelle: Bundesregierung)