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30. März 2016 Bayh & Fingerle

Gesetzgebung

Gesetzliche Neuregelungen zum 1.4.2016

Die Bundesregierung informiert über Gesetzesänderungen, die am 1.4.2016 wirksam werden.I. AsylrechtDas Asylpaket II soll Verfahren für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern beschleunigen, den Familiennachzug für einen Teil der Flüchtlinge aussetzen und neue Aufnahmeeinrichtungen ermöglichen. Das Asylpaket II ist am 17.03.2016 in Kraft getreten.Kriminelle Ausländer können künftig schneller ausgewiesen werden. Die verschärften Regelungen sind am 17.03.2016 in Kraft getreten.II. EnergieZum 01.04.2016 passt die KfW-Förderbank ihre Förderung im Programm „Energieeffizient Bauen“ den veränderten Anforderungen der Energieeinsparverordnung an. Neben den bestehenden Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird die Stufe „Effizienzhaus 40 Plus“ neu eingeführt. Sie gilt für Gebäude, die Energie erzeugen und speichern und so den verbleibenden, geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken. Darüber hinaus verdoppelt die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren von 50.000 Euro auf 100.000 Euro.Ab 01.04.2016 sinken die Fördersätze von Windenergieanlagen an Land um 1,2% und von Biomasse um 0,5%. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2014 müssen die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse quartalsweise angepasst werden. Bewegt sich der Zubau bei Windenergieanlagen innerhalb des gesetzlichen Korridors (2.400 bis 2.600 Megawatt), ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4% pro Quartal vorgesehen.Das Aufladen von Elektrofahrzeugen soll einfacher werden: An jedem öffentlich zugänglichen Ladepunkt kann künftig Strom „getankt“ werden. Die neue Verordnung sieht Mindestanforderungen zum Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge vor. Außerdem enthält sie verbindliche Regelungen für Ladestecker-Standards. Die Verordnung ist am 17.03.2016 in Kraft getreten.III. BildungArbeitsverträge angehender Wissenschaftler müssen den angestrebten Qualifizierungen entsprechen. Auch wissenschaftliche Mitarbeiter mit Daueraufgaben dürfen keine sachgrundlos befristeten Verträge mehr erhalten. Das soll die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen verlässlicher machen. Die Novelle ist am 17.03.2016 in Kraft getreten.Das novellierte Hochschulstatistikgesetz führt erstmals eine Promovierenden-Statistik ein. Bisher war die Datenlage zu Promovierenden in Deutschland unzureichend. Eine neue Verlaufsstatistik erfasst den Studienverlauf über das gesamte Studium einschließlich der Promotionsphase. Die Novelle ist zum 01.03.2016 in Kraft getreten.IV. GesundheitBei Entlassung aus dem Krankenhaus können jetzt auch Krankenhausärzte Arbeitsunfähigkeit für maximal sieben Tage danach feststellen. Außerdem können sie häusliche Krankenpflege für die ersten sieben Tage nach der Entlassung anordnen. Die Änderungen der Arbeitsunfähigkeits- und der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie sind am 17. bzw. 19.03.2016 in Kraft getreten.V. VerbraucherschutzElektronische Zigaretten und Shishas dürfen künftig nur noch an Erwachsene verkauft werden. Das gilt auch für den Versandhandel. Das Jugendschutzgesetz wurde entsprechend geändert. Ziel ist, junge Menschen besser vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz ist angepasst worden. Arbeitgeber dürfen künftig weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas an Jugendliche weitergeben.Die Roaming-Gebühren im EU-Ausland sinken erneut zum 30.04.2016. Zuzüglich zum nationalen Tarif und einschließlich Mehrwertsteuer dürfen für abgehende Gespräche nur noch maximal 5 Cent/Minute, für ankommende Anrufe maximal 1 Cent/Minute, für SMS maximal 2 Cent/Minute und für ein Megabyte beim Surfen maximal 5 Cent/Minute erhoben werden. Mitte 2017 fallen die Roaming-Gebühren für die zeitweilige Nutzung des Mobiltelefons im EU-Ausland ganz weg. Anbieter haben außerdem für freien Zugang zum Internet zu sorgen.Häufig erheben und verarbeiten Unternehmen persönliche Daten von Verbrauchern, ohne dass diese eingewilligt haben. Unternehmen nutzen sie zu Werbezwecken, für die Markt- und Meinungsforschung, für den Adresshandel oder um Persönlichkeits- und Nutzerprofile zu erstellen. Verbraucherschutzverbände können seit dem 24.02.2016 Unternehmen wegen unzulässiger Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Verbraucherdaten abmahnen und verklagen.Mangelhafte Ware, schlechte Arbeit eines Handwerkers, Streit um Schadenersatz: Künftig soll es EU-weit ein Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben. Verbraucher und Unternehmen können sich bei Streitigkeiten aus allen Verbraucherverträgen, Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen vor Ort und kostengünstig an eine Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstellen werden schrittweise eingerichtet. Das Gesetz tritt zum 01.04.2016 in Kraft.Quelle: Pressemitteilung der Bundesregeierung vom 30.03.2016

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