03. Mai 2010
Gesetzgebung
Bundeshaushalt 2010
Das Gesetz ist am 09.04.2010 verkündet worden und rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft getreten. Mit dem Haushalt für das Jahr 2010 will die Bundesregierung wirkungsvolle und nachhaltige Impulse geben. Deutschland solle so die Wirtschaftskrise überwinden und gestärkt aus ihr hervorgehen. Wirtschaft und Wachstumskräfte würden gestärkt und Arbeitsplätze gesichert. Höhere finanzielle Spielräume seien unabdingbare Voraussetzung für mehr Konsum und höhere Investitionen und damit für wirtschaftliches Wachstum.
Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz
Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen am 17.04.2010 in Kraft getreten. Auch wenn sich die wirtschaftliche Lage allmählich entspanne, sei die Finanz- und Wirtschaftskrise noch nicht überstanden, so die Bundesregierung. Bei steigender Arbeitslosigkeit würden die Beitragseinnahmen der Arbeitslosen- und Krankenversicherung sinken. Der Bundeshaushalt halte daher in diesem Jahr über 17 Milliarden Euro einmalige zusätzliche Finanzhilfen für die Sozialversicherungen bereit. Die Bundesregierung stabilisiert nach eigener Aussage damit gleichzeitig die Lohnnebenkosten und schützt Arbeitsplätze.
Besserer Schutz für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sollen durch ein neues „erweitertes Führungszeugnis“ besser geschützt werden. Arbeitgeber könnten damit Menschen mit bestimmten Vorstrafen (z.B. wegen Verbreitung von Kinderpornographie) besser von beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten fernhalten, bei denen viel Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen besteht. Die dafür notwendige Änderung des Bundeszentralregisters trete am 01.05.2010 2010 in Kraft, meldet die Bundesregierung.
Milch-Sonderprogrammgesetz
Am 17.04.2010 ist zudem das Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (MilchSoPrG) in Kraft getreten. Es schaffe die rechtliche Grundlage, um die Liquiditäts- und Einkommenssituation der durch die Marktkrise besonders betroffenen Milcherzeuger insbesondere auf Grünlandstandorten zu verbessern, meldet die Regierung. Das Sonderprogramm sehe ein 500 Millionen Euro umfassendes Grünlandmilchprogramm, eine Aufstockung des Bundeszuschusses an die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) um insgesamt 200 Millionen Euro sowie ein mit 50 Millionen Euro ausgestattetes Krisenliquiditätsprogramm vor.
Verbot gefährlicher chemischer Stoffe
Am 02.04.2010 ist die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Anhang XVII (Dichlormethan, Lampenöle und flüssige Grillanzünder sowie zinnorganische Verbindungen) in Kraft getreten. Die aktuelle Verordnung zur REACH-Verordnung verschärft bestehende Beschränkungen. Generell verboten sei die Abgabe von gefärbten und/oder parfümierten aspirationstoxischen Lampenöle, so die Bundesregierung. Bei ungefärbten und unparfümierten aspirationstoxischen Lampenölen sei für die breite Öffentlichkeit ab 01.12.2010 ein weiterer Gefahrenhinweis anzubringen, denn bereits ein kleiner Schluck Lampenöl oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht könnten zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen.