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10. August 2017 Bayh & Fingerle

Gesetzgebung

Gesetz zur Pflegeberufereform

Der Bundesrat hat am 07.07.2017 dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe zugestimmt. Mit dem Gesetz werden die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen zusammengeführt. Das soll für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege sorgen und für die notwendige Aufwertung des sozialen Berufsfelds insgesamt stehen.Nach Mitteilung des Ministeriums werden die Ausbildungsbedingungen und damit die Attraktivität des Berufsfelds Pflege verbessert. Es müssten weitere Schritte folgen, um die Wertschätzung und Bezahlung in den Gesundheits- und Pflegeberufen nachhaltig zu verbessern.Die Auszubildenden erhielten künftig zwei Jahre lang eine gemeinsame, „generalistisch“ gestaltete Ausbildung, so das Ministerium weiter. Wer diese Ausbildung abschließe, könne in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhalte den Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“, der europaweit anerkannt sei.

Für das dritte Ausbildungsjahr werde schließlich für Auszubildende mit Vertiefungsbereich in der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen ein Wahlrecht vorgesehen. Sie könnten für das letzte Jahr eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen.Niemand solle so für die Ausbildung im Pflegebereich verloren gehen.Durch zahlreiche Verbesserungen sollten gerade junge Menschen für die Ausbildung im Pflegeberuf gewonnen werden. Es soll kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung soll im Gesetz festgeschrieben werden. Durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb soll die Ausbildung an Attraktivität gewinnen.Der erste Ausbildungsjahrgang nach dem neuen Gesetz soll 2020 beginnen.

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