31. Mai 2010
Gesetzgebung
Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz
Deutschland beteiligt sich an Finanzhilfen der Euro-Länder für Griechenland zusammen mit Hilfen des Internationalen Währungsfonds. Am 08.05.2010 ist das «Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik» (WFStG) in Kraft getreten, das diese Hilfe Deutschlands möglich macht. Die Hilfe geht einher mit einem dreijährigen Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF). Das Programm hat einen Umfang von 110 Milliarden Euro, wovon der IWF 30 Milliarden übernimmt. Der deutsche Anteil beträgt über diesen Zeitraum rund 22,4 Milliarden Euro, davon 8,4 Milliarden Euro im ersten Jahr. Es handelt sich um Bürgschaften für Kredite durch die bundeseigene KfW-Bank an Griechenland. Griechenland muss dieses Geld mit Zinsen an die KfW-Bank zurückzahlen. Bedingung ist die Verpflichtung Griechenlands, in den kommenden Jahren einen harten Spar- und Reformkurs einzuschlagen.
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
Die Europäische Union und Euroländer wollen zusammen Finanzhilfen in Höhe von 500 Milliarden Euro mobilisieren, um den Euro umfassend zu stabilisieren. Davon stellt die EU durch einen Notfallfonds Kredite bis zu einer Höhe von 60 Milliarden Euro zur Verfügung. 440 Milliarden Euro werden durch anteilige Garantien (Bürgschaften) der Euroländer bereit gestellt. Der Internationale Währungsfonds will – wie beim Griechenland-Paket – zusätzliche Hilfen zur Verfügung stellen. Der Schutzschirm umfasst damit rechnerisch etwa 750 Milliarden Euro. Deutschland wird sich an dem Euro-Schutzschirm mit einem Bürgschaftsanteil von bis zu 123 Milliarden Euro beteiligen. Er kann bei unvorhergesehenem Bedarf – mit Einwilligung des Bundestags-Haushaltsausschusses – um 20 Prozent überschritten werden. Das Gesetz ist am 23.05.2010 in Kraft getreten.
Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern
Um die Feinstaubbelastung der Luft weiter zu reduzieren, fördert die Bundesregierung auch 2010 die Nachrüstung mit Partikelminderungs-Systemen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotoren. Die Neuauflage der Förderrichtlinie von Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium ist seit dem 13.05.2010 in Kraft. Gefördert wird wie bisher die Nachrüstung von Diesel-Pkw, darüber hinaus jetzt auch von leichten Nutzfahrzeugen. Das sind laut Bundesregierung Diesel-Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die zur Güterbeförderung genutzt werden. Die Förderung beträgt 330 Euro. Zu den Pkw zählen auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
Public-Viewing Verordnung zur Fußball-Weltmeisterschaft 2010
Damit während der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 auch nach 22 Uhr öffentliche Fernsehübertragungen im Freien möglich sind, werden die Lärmschutzanforderungen für die Nachtstunden im Juni und Juli 2010 gesenkt. Diese Ausnahmeregelungen galten bereits bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland und der Fußball-Europameisterschaft 2008. Die Verordnung tritt am 01.06.2010 in Kraft und gilt bis zum 31.07.2010.