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02. Juli 2010 Bayh & Fingerle

Gesetzgebung

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2010
Zum 01.07.2010 treten einige gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Darauf hat die Bundesregierung auf ihrer Internetseite hingewiesen. So regelt ein neues Gesetz die Möglichkeit der Einrichtung eines so genannten „P-Kontos“. Ab dem 01.07.2010 gelten auch klarere Regeln für Ratingagenturen, ferner gibt es ein neues EU-Biosiegel. Schließlich ist das Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat in Kraft getreten.

Vor Pfändung geschütztes Geld zum Bestreiten des Lebensunterhalts dank P-Konto

Ein neues Gesetz regelt zum 01.07.2010 den Schutz vor Kontenpfändungen grundlegend neu. Mit dem sogenannten P-Konto sollen Schuldner das nötige Geld zum Lebensunterhalt auch auf einem Girokonto pfändungsfrei lassen können – im Rahmen der Freigrenzen. Bislang konnten Schuldner selbst grundlegende Geschäfte des täglichen Lebens nur nach einer gerichtlichen Freigabe über ihr Girokonto führen. Auch Einkünfte unter anderem von Selbstständigen sollen künftig denselben Schutz vor Pfändung genießen wie Arbeitseinkommen.

Klare Regeln für Ratingagenturen

Ratingagenturen beurteilen Unternehmen und Finanzprodukte. Mit Fehleinschätzungen haben sie laut Bundesregierung in der Vergangenheit zur weltweiten Finanzkrise beigetragen. Deshalb wollen die EU und die europäischen Regierungen sie jetzt besser beaufsichtigen. So müssen sie beispielsweise künftig laut Regierung ihre Ratings und Methoden regelmäßig überprüfen. Ferner müssen die Ratingagenturen in mindestens einem EU-Mitgliedsland registriert sein und sich bei der Finanzaufsicht registrieren lassen. Und sie dürfen künftig nicht mehr Kunden beraten, die sie gleichzeitig bewerten. Das Ausführungsgesetz zur europäischen Ratingverordnung ist bereits am 15.06.2010 in Kraft getreten. Es schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die nationale Umsetzung der EU-Ratingverordnung vom 16.09.2009. Aufsichtsbehörde in Deutschland wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ab Januar 2011 soll dann die neu zu schaffende Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde die Aufsicht in Europa übernehmen.

Neues EU-Biosiegel

Bald wird auf jedem verpackten Bio-Produkt ein geschwungenes Blatt aus zwölf Europasternen zu sehen sein. Das neue EU-Kennzeichen ist ab dem 01.07.2010 für alle verpackten Bio-Produkte aus EU-Staaten Pflicht. Die einheitliche Kennzeichnung soll das Vertrauen der Verbraucher in Erzeugnisse, die als Öko- oder Bio-Produkte ausgewiesen sind, stärken und rechtfertigen, erklärt die Regierung. Das neue Logo ersetzt das bisherige EU-Biosiegel: eine Ähre im Sternenkranz auf blauem Grund. Neben dem neuen EU-Gemeinschaftslogo bleiben länderspezifische Kennzeichen gültig.

Bundesregierung weißt auf neu geschaffenen Stabilitätsrat hin

Ferner hat die Bundesregierung auf das Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat hingewiesen. Das Gesetz wurde am bereits am 02.06.2010 verkündet und tritt in wesentlichen Teilen rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft. Der Finanzplanungsrat beriet von 1968 bis 2009 über die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei den Haushalts- und Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen. Mit der Errichtung des Stabilitätsrates durch die Föderalismusreform II hat die Bundesregierung die wesentlichen Aufgaben des Finanzplanungsrates auf den Stabilitätsrat übertragen. Die Hauptaufgabe des Stabilitätsrates ist, die Haushalte des Bundes und der Länder zu überwachen. Er soll eventuell drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig erkennen, um durch Sanierungsverfahren gegensteuern zu können. Zusammen mit der Schuldenbremse stellt der Stabilitätsrat eine tragfähige Haushaltsentwicklung sicher.

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