29. Juni 2011
Gesetzgebung
Freiwilliger Wehrdienst
Ab dem 01.07.2011 wird die Verpflichtung zum Grundwehrdienst ausgesetzt. Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 tritt anstelle des Grundwehrdienstes der freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen. Die Wehrpflicht bleibt aber weiterhin im Grundgesetz verankert. Die Bundeswehr stellt junge Frauen und Männer für eine Dauer von bis zu 23 Monaten ein.
Bundesfreiwilligendienst
Durch die Aussetzung der Wehrpflicht ist auch die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes erloschen. Zum 01.07.2011 startet der Bundesfreiwilligendienst (BFD), der den bisherigen Zivildienst ablöst. Der Einsatz im Bereich Soziales, Umwelt, Sport, Integration, Bildung oder Kultur dauert in der Regel zwölf Monate, mindestens aber sechs und höchstens 24 Monate. Alle Freiwilligen sind gesetzlich sozialversichert und erhalten ein Taschengeld. Es gibt keine Altersbegrenzung für den BFD. Das Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes und das Wehrrechtsänderungsgesetz sind am 03.05.2011 in Kraft getreten. Seitdem besteht die Möglichkeit, neue Strukturen für den Bundesfreiwilligendienst aufzubauen und BFD-Verträge zu schließen. Am 01.07.2011 ist mit Beginn der Kostenerstattung der faktische Startschuss für den BFD.
Mehr Rente ab Juli 2011
Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland erhalten ab 01.07.2011 0,99 Prozent mehr Rente. Sie profitierten damit von den 2010 gestiegenen Löhnen und Gehältern nach der deutlichen Erholung der Wirtschaft und des Finanzmarktes, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Die Renten der rund 300.000 Versorgungsberechtigten werden wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,99 Prozent erhöht. Dies betrifft Kriegs- und Wehrdienstopfer, Opfer von Gewalttaten und des SED-Regimes sowie Impfgeschädigte. Ab dem 01.07.2011 werden Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz in gleicher Höhe in ganz Deutschland ausgezahlt. Die Neuregelung gilt auch für Kriegsopfer im Ausland. Auch die Berufsschadensausgleichsverordnung ist zum 01.07.2011 neu gefasst worden. Damit soll das Verfahren zur Berechnung des Berufsschadensausgleichs vereinfacht werden.
Neue Hinzuverdienst-Regelungen für Alg II-Empfänger
Die Möglichkeiten für Alg II-Empfänger, hinzu zu verdienen, werden ab dem 01.07.2011 ausgeweitet. Grundsätzlich gilt, dass Einkommen auf einen Grundsicherungsanspruch angerechnet wird. Um Arbeitslosen schneller wieder an Arbeit heranzuführen, werde nicht das gesamte Einkommen angerechnet, erläutert die Bundesregierung. Wie gehabt bleibt der Freibetrag in Höhe der ersten 100 Euro vom Erwerbseinkommen erhalten. Neu ist, dass bei dem erwirtschafteten Einkommen zwischen 100 und 1.000 Euro statt zu 10 künftig zu 20 Prozent nicht angerechnet wird. Einkommen, das darüber hinaus liegt, bleibt weiterhin zu 10 Prozent anrechnungsfrei.
Feuerwehrführerschein
Durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts können die Landesregierungen künftig Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes unbürokratisch spezielle Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen erteilen. Damit soll der Mangel an Fahrern für Rettungsfahrzeuge behoben werden, teilt die Bundesregierung mit. Der Bundesrat hat am 27.05.2011 eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsrechts gebilligt.