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03. April 2012 Bayh & Fingerle

Gesetzgebung

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. April 2012

Zum 01.04.2012 sind mehrere neue Gesetze in Kraft getreten. So werden ab sofort ausländische Berufsabschlüsse leichter anerkannt. Es soll mehr in den Netzausbau investiert werden. Europäische Bürgerinitiativen sollen erleichtert werden. Und Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, soll ein bundesweites Hilfstelefon zur Verfügung stehen.Hilfetelefon für GewaltopferAm 14.03.2012 ist das Gesetz zum bundesweiten Hilfetelefon «Gewalt gegen Frauen» in Kraft getreten. Ende 2012 wird der Dienst voraussichtlich freigeschaltet. Für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, wird es mit dem Hilfetelefon erstmals ein bundesweites Beratungs- und Unterstützungsangebot geben – rund um die Uhr, kostenlos und barrierefrei. Qualifizierte Beraterinnen leisten dann Erstberatung und weisen den Weg zu Hilfeeinrichtungen vor Ort.Anerkennung ausländischer BerufsabschlüsseKünftig wird es leichter, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen anerkannt zu bekommen. Das «Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen» ist am 01.04.2012 in Kraft getreten. Das Gesetz gilt allerdings nur für Berufe, für die der Abschluss bundesstaatlich geregelt ist. Hierunter fallen zum Beispiel Ärzte, Krankenpflegepersonal, Rechtsanwälte und alle Abschlüsse der 350 deutschen Ausbildungsberufe. Bei einer ganzen Reihe von Berufen entfällt die Kopplung an die deutsche Staatsangehörigkeit.Europäische BürgerinitiativeSeit dem 01.04.2012 ist es möglich, eine europäische Bürgerinitiative ins Leben zu rufen. Damit hat jeder die Chance, seine Ideen und Verbesserungsvorschläge für Europa zu einer Initiative zu machen. Eine Europäische Bürgerinitiative ist eine Aufforderung an die Europäische Kommission, ein konkretes Gesetz oder Verordnungen vorzuschlagen. Sie ist in jedem Bereich möglich, für den die Kommission zuständig ist. Dazu gehören zum Beispiel die Politikfelder Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr oder öffentliche Gesundheit. Mindestens sieben EU-Bürger, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten wohnen, müssen sich zu einem sogenannten Bürgerausschuss zusammenschließen. Dieser Bürgerausschuss kann dann der EU-Kommission eine europäische Volksinitiative vorschlagen.Investitionen in NetzausbauAm 22.03.2012 ist die geänderte «Anreizregulierungsverordnung» in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass die Netzbetreiber ihre Investitionskosten in neue Netze jetzt unmittelbar refinanzieren können. Diese Kosten lassen sich nun unmittelbar in der Kalkulation berücksichtigen. Der bisherige Zeitverzug von zwei Jahren ist beseitigt. Das soll größere Liquiditätslücken bei den Netzbetreibern vermeiden und den Investitionsrahmen für den Netzausbau verbessern, wie die Bundesregierung erläutert.ArbeitsmarktreformIn Kraft getreten ist zudem das Gesetz für verbesserte Eingliederungschancen. Dieses reduziert die Zahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumente um ein Viertel, soll aber für mehr Qualität bei den verbliebenen Instrumenten sorgen. Die Leistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung sind jetzt zudem grundsätzlich Ermessensleistungen.

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