04. August 2008
Gesetzgebung
Die Bundesregierung informierte über die am 1. August 2008 in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelungen.
Nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche
Das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht ist nach Auskunft der Regierung bereits am 12.07.2008 in Kraft getreten. Gerichte erhielten damit die Möglichkeit, für jugendliche Schwerstkriminelle die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anzuordnen. In bestimmten Fällen sollten als Jugendliche Verurteilte künftig auch dann nicht in Freiheit kommen, wenn sie ihre Strafe bereits verbüßt haben. Dies gelte, wenn gegen sie mindestens sieben Jahre Jugendstrafe verhängt worden seien und sie sich als besonders gefährlich erwiesen hätten. Die nachträgliche Unterbringung dürfe allerdings nur in Fällen schwerster Verbrechen erfolgen, wie zum Beispiel bei Mord. Sie solle das letzte Mittel sein, wenn zum Schutz der Allgemeinheit nichts anderes geholfen habe.
Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen
Wenn Kinder vernachlässigt oder misshandelt werden, können Familiengerichte seit dem 12.07.2008 früher eingreifen, berichtet die Bundesregierung weiter. Denn an diesem Tag sei das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls in Kraft getreten. Durch das Gesetz würden die Verfahren beschleunigt. So müssten die Gerichte frühzeitig Eilmaßnahmen prüfen und innerhalb eines Monats einen ersten Termin ansetzen. Familiengerichte sollten außerdem das Kindeswohl möglichst früh gemeinsam mit den Eltern und dem Jugendamt erörtern. Angestrebt sei, die Eltern zu bewegen, die Leistungen der Jugendhilfe anzunehmen. Weigerten sie sich, könne das Gericht konkrete Vorgaben machen. Wenn nötig, könne den Eltern aber auch das Sorgerecht entzogen werden. Ordneten die Gerichte keine Maßnahmen an, sollen sie ihre Entscheidungen in angemessenen Zeitabständen überprüfen. So solle rechtzeitig eingegriffen werden können, wenn sich die Situation eines Kindes nicht verbessert oder sogar verschlechtert habe.
Bevölkerungsstatistik
Ab dem Berichtsjahr 2008 müsse Deutschland Daten über internationale Wanderungen und Merkmale zum Bevölkerungsstand an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) übermitteln. Die örtlichen Meldebehörden erfassten solche Daten. Damit Deutschland sie über die statistischen Landesämter weitergeben könne, sei eine rechtliche Grundlage nötig. Diese sei nun mit dem Gesetz zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes geschaffen worden, das am 01.08.2008 in Kraft trete.
Ausbildungsbonus
Zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres ist nach Angaben der Regierung der sogenannte „Ausbildungsbonus“ in Kraft getreten. Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch solle Verbesserungen der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen bringen. Es sehe die Schaffung von befristeten Regelungen für den Ausbildungsbonus und die Berufseinstiegsbegleitung vor. Der Ausbildungsbonus solle Arbeitgeber dazu veranlassen, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen, die bereits seit längerem einen Ausbildungsplatz suchen, bereitzustellen. Mit Hilfe der Berufseinstiegsbegleitung sollten junge Menschen besser individuell beim Übergang von Schule in Ausbildung unterstützt werden. Zusätzlich werde in Ausnahmefällen die Förderung einer zweiten Berufsausbildung mit Berufsausbildungsbeihilfe als Ermessensleistung ermöglicht.
Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Der maximale Zuschuss an Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, werde zum 01.08.2008 als Folgeänderung zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (22. BaföGÄndG) von 192 Euro auf 212 Euro monatlich angehoben. Dadurch erhöhe sich gleichermaßen die Förderung des pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Auszubildenden von 96 auf 106 Euro.