Kontakt

08. April 2010 Bayh & Fingerle

Gesetzliche Neuregelungen im April 2010

Mehr Transparenz beim Scoring und neue Auflagen für kleine Feuerungsstellen
Künftig sollen Bürger sich einfacher über ihre eigenen, personenbezogenen Daten informieren können, wie beispielsweise bei Auskunfteien oder deren Geschäftspartnern. So soll es aufgrund einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes möglich sein, Auskunft über das eigene Scoring zu erhalten. Dieses setzt sich aus personenbezogenen Daten zusammen und kann zum Beispiel bei einer Kreditvergabe die Konditionen bestimmen. Neue Regelungen gibt es auch im Bereich des Umweltrechts, nämlich für kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Darauf hat die Bundesregierung am 30.03.2010 hingewiesen.

Das geänderte Bundesdatenschutzgesetz erweitere die Informationsansprüche Betroffener gegenüber Auskunfteien, erklärte die Bundesregierung. Bürger erhielten grundsätzlich einen Anspruch auf eine jährliche kostenfreie Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten. Das gelte auch für das so genannte Scoring, das nun verbindlich geregelt worden sei. Bei diesem Verfahren werden Wahrscheinlichkeitswerte für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten der Betroffenen ermittelt und genutzt.Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen gelten für feste Brennstoffe laut Regierung bereits seit dem 22.03.2010 neue Umweltauflagen. Diese in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes getroffene Regelung betreffe zunächst nur neue Öfen. Auch für bestehende Anlagen würden Grenzwerte festgelegt, so die Regierung in ihrer Mitteilung weiter. Sofern sich mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachweisen lasse, könnten diese Anlagen zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Ansonsten sei zwischen 2014 und 2024 die Nachrüstung oder der Austausch gegen emissionsarme Anlagen vorgesehen.

in News, Allgemein