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01. April 2008 Bayh & Fingerle

Gesetzliche Neuregelungen im April

Änderung des Waffengesetzes u.a.

Auch im April 2008 treten einige Neuregelungen in Kraft, über die die Bundesregierung am 31.03.2008 in einer Mitteilung zusammenfassend informiert hat.

Änderung des Waffengesetzes

Mit der Änderung des Waffenrechts folgt Deutschland Verpflichtungen und Empfehlungen der Vereinten Nationen mit dem Ziel, die innere Sicherheit zu verbessern und dem illegalen Waffenhandel zu begegnen. Künftig ist es nach Angaben der Bundesregierung verboten, Waffenimitate in der Öffentlichkeit zu führen. Auch Messer mit einer Klingenlänge über zwölf Zentimeter und andere Stich-, Hieb- und Stoßwaffen dürften nicht öffentlich getragen werden. Nur wer ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport) nachweisen könne, dürfe weiterhin derartige Messer führen. Wegen ihres spezifischen Gefährdungs- und Missbrauchspotenzials würden auch Distanz-Elektroimpulsgeräte (Air-Taser) verboten. Außerdem solle die Herkunft von Waffen zukünftig leichter nachverfolgt werden können. Bei Grenzübertritten mit Waffen müsse in beiden betroffenen Staaten eine Genehmigung eingeholt werden.

Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

Ziel der Neuregelung der Vaterschaftsfeststellung sei es, die Abstammung eines Kindes auch ohne Vaterschaftsanfechtungsverfahren klären zu können. Verweigere im bisherigen Verfahren die Mutter die Überprüfung durch ein privates Gutachten, bleibe dem Vater nur der Weg, die Vaterschaft anzufechten und damit im Zweifel auch die rechtliche Bindung zu dem Kind zu beenden. Mit der neuen Regelung könnten alle Betroffenen die Vaterschaft überprüfen, ohne dass hieraus gleich schwerwiegende rechtliche Konsequenzen erwachsen.

Neues Gentechnikrecht

Das neue Gentechnikrecht soll nach Auskunft der Bundesregierung den Rahmen für die weitere Entwicklung und Nutzung der Gentechnik in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen setzen. Erstmals werden konkrete Anforderungen an die Koexistenz von gentechnisch veränderten Pflanzen und gentechnikfreien Pflanzen formuliert. So wird beispielsweise der Mindestabstand zu konventionellen Bepflanzungen festgelegt. Außerdem wird die Kennzeichnung gentechnikfrei erzeugter Produkte verändert. Zahlreiche Verfahrenserleichterungen sollen darüber hinaus die Forschungsbedingungen erleichtern.

Verbesserung der Einreisekontrollen

Weiter tritt dass Dritte Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes in Kraft. Es setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Künftig müssen Beförderungsunternehmen auf Anforderung der Grenzschutzbehörden bei Flügen aus Drittstaaten in die EU-Mitgliedsländer bestimmte Passagierdaten vorab elektronisch übermitteln. Dadurch können Flugpassagiere an den Flughäfen schneller und noch gründlicher grenzpolizeilich überprüft werden. Ziel ist es, die Einreisekontrollen zu verbessern und die illegale Einwanderung zu bekämpfen.

Entlastung der Arbeits- und Sozialgerichte

Das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes soll nach Angaben der Bundesregierung das sozial- und das arbeitsgerichtliche Verfahren erleichtern und damit zu einer Entlastung der Gerichte beitragen. Künftig seien die Landessozialgerichte erstinstanzlich zuständig für Verfahren, in denen es um übergeordnete Rechtsfragen und nicht um Tatsachenfragen des Einzelfalles geht, so die Regierung. Der Schwellenwert zur Berufung vor den Landessozialgerichten werde für natürliche Personen von 500 Euro auf 750 Euro und für Erstattungsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Darüber hinaus werden die prozessrechtlichen Mitwirkungspflichten der Parteien strengeren Anforderungen unterzogen. Die Verfahren sollen dadurch im Interesse der Prozessparteien erheblich verkürzt werden. Der neu eingeführte Gerichtsstand des Arbeitsortes solle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erleichtern. Zur Verfahrensbeschleunigung werde die Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden erweitert. Auch die nachträgliche Zulassung von Kündigungsschutzklagen werde vereinfacht und der Rechtsweg zum Bundesarbeitsgericht eröffnet.

Vereinfachung statistischer Vorschriften

Ziel des Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften sei es, die Wirtschaft von statistischen Berichtspflichten zu entlasten: Nach geltendem Recht werden bei 41.000 Handwerksunternehmen, vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen, mittels Befragung vierteljährliche Konjunkturerhebungen durchgeführt. Künftig ersetze die Auswertung von Verwaltungsdaten diese Befragungen.

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