03. März 2008
Gesetzliche Neuregelungen im März
Wiedereingliederung Älterer in den Arbeitsmarkt
Das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze enthält insbesondere folgende Änderungen: Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Alter und von den jeweiligen Vorbeschäftigungszeiten für über 50-Jährige in drei Stufen angehoben: 15 Monate für 50-Jährige bei 30 Monaten Versicherungszeiten innerhalb der letzten fünf Jahre, 18 Monate für 55-Jährige bei 36 Monaten Versicherungszeiten innerhalb der letzten fünf Jahre, 24 Monate für 58-Jährige bei 48 Monaten Versicherungszeiten innerhalb der letzten fünf Jahre.
Eingliederungsgutschein
Um die Integrationsbemühungen für ältere Arbeitnehmer mit einem mehr als zwölfmonatigen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verbessern, wird ein Eingliederungsgutschein eingeführt. Damit verpflichtet sich die Bundesagentur für Arbeit bei Einstellung des Arbeitslosen einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zu zahlen. Der Lohnkostenzuschuss wird für zwölf Monate gezahlt. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach den Eingliederungserfordernissen und liegt zwischen 30 und 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.
Neuorganisation der Bundespolizei
Durch das «Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze» wird die Bundespolizei schlanker und effizienter organisiert. Sie soll damit die vor ihr liegenden Herausforderungen – wie die zunehmende terroristische Bedrohung, die dynamische Entwicklung der Verkehrsströme und die Bekämpfung illegaler Migration – besser bewältigen können.
Neue Berufsmöglichkeiten für Steuerberater
Durch das geänderte Steuerberatungsgesetz erhalten Unternehmen die Möglichkeit, einen so genannten Syndikus-Steuerberater einzustellen. Bisher durften Steuerberater nicht als Arbeitnehmer in einem Industrieunternehmen oder einem Berufsverband tätig werden. Mit der Neuregelung wird einerseits das Berufsrecht der Steuerberater liberalisiert und andererseits der Einsatz von Fachpersonal für Steuerfragen der Unternehmen erleichtert.
Bürokratieabbau in der Elektroindustrie
Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln setzt eine europäische Richtlinie in nationales Recht um. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für die Hersteller elektrischer und elektronischer Geräte deutlich zu reduzieren. Sie werden künftig allein für die Konformität ihrer Produkte und die Anbringung der CE-Kennzeichnung verantwortlich sein. Mit dem Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte wird die EU-Ökodesignrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Künftig gelten damit europäische Umweltverträglichkeit-Standards für zahlreiche Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Geschirrspüler, aber auch Fernsehgeräte, PCs und Drucker auch in Deutschland.