02. Juli 2009
Gesetzliche Neuregelungen zum 01.07.2009
Rentenerhöhung
Zum 01.07.2009 erhöhen sich laut Regierung die gesetzlichen Renten deutlich. In Westdeutschland steigen sie um 2,41 Prozent und im Osten um 3,38 Prozent. So stark seien die Renten im Westen seit 1994 und im Osten seit 1997 nicht mehr gestiegen. Die diesjährige Höhe der Rentenanpassung ergebe sich daraus, dass die anpassungsrelevanten Löhne im letzten Jahr im Westen um rund 2,1 Prozent und im Osten um rund 3,1 Prozent gestiegen seien, so die Regierung.
Mehr Grundsicherung und Sozialhilfe
Auch Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten ab Juli 2009 höhere Regelleistungen. Die Erhöhung orientiere sich an der Entwicklung der gesetzlichen Renten, so die Regierung. Der Eckregelsatz steige von 351 auf 359 Euro. Neu eingeführt werde eine Sozialgeldstufe (zusätzlicher Kinderregelsatz) für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Künftig betrage die Leistung 70 statt bislang 60 Prozent des Regelsatzes.
Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit
Für ab dem 01.01.2009 durchgeführte Kurzarbeit werden künftig ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs von Kurzarbeitergeld die Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit im Unternehmen oder in einzelnen Unternehmensteilen durchgeführt wird. Dabei werden auch Zeiträume vor Inkrafttreten dieser Regelung berücksichtigt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist damit laut Regierung eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Zeiten der Kurzarbeit ab Juli 2009 möglich. Die Änderungen zum Kurzarbeitergeld gelten befristet bis zum 31.12.2010.
Rahmenbedingungen für Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
Ferner treten nach Angaben der Regierung zum 01.07.2009 verbesserte Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II) in Kraft. Sie eröffnen zum einen die Möglichkeit der Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dadurch wird die Portabilität von Wertguthaben entscheidend verbessert und in diesen Fällen müssen Wertguthaben nicht mehr etwa bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgelöst werden.
Meister-BAföG angepasst
Mit der Änderung des Ausbildungsförderungsgesetzes (Zweites Gesetz zur Änderung des Ausbildungsförderungsgesetzes – AFBG) wurde das sogenannte Meister-BAföG «fit für die Zukunft» gemacht. Es unterstützt dabei laut Bundesregierung die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt so die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet über den Darlehensteilerlass hinaus für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen. Besondere Unterstützung erhalten nach dem Gesetz Fortbildungswillige mit Kindern.
Neues Bilanzrecht
Das bereits zum 29.05.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang. Es baut laut Regierung das bewährte Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig ist. Es sei aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben, so die Regierung. Die neuen Bilanzierungsregelungen seien verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2010 anzuwenden. Sie könnten freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden.
Verbesserte Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
Die Bundesregierung erhöht den Schutz für Spareinlagen. Auch in schwierigen Zeiten könnten die Sparerinnen und Sparer ihr Geld getrost auf der Bank lassen, erklärte die Regierung. Die gesetzliche Mindestabdeckung für Einlagen werde bereits ab dem 30.06.2009 auf 50.000 Euro und ab dem 31.12.2010 auf 100.000 Euro steigen. Bisher konnten Bankkunden privater Kreditinstitute maximal Entschädigungsansprüche von 20.000 Euro geltend machen. Das Gesetz verkürzt laut Regierung außerdem die Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Tage und schafft die Verlustbeteiligung des Einlegers in Höhe von zehn Prozent ab.
Neuregelung der Kfz-Steuer
Die Umstellung der Kfz-Steuer von der Hubraumgröße auf den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) gilt für alle neu zugelassenen Neufahrzeuge und zielt laut Regierung vor allem auf den Schutz des Klimas ab. Dies stehe im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.
Schuldenbremse wird im Grundgesetz verankert
Nach der neuen Schuldenregel, die im Grundgesetz verankert wird, sollen Bund und Länder ihre Haushalte künftig grundsätzlich ohne neue Schulden führen. Die bisherigen Regelungen im Grundgesetz hätten nicht verhindern können, dass die öffentliche Schuldenlast in der Vergangenheit stark angestiegen sei. Der Bund erfülle die neue Richtschnur, wenn er ab dem Jahr 2016 seine Neuverschuldung auf höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beschränke. Die Länder dürften von 2020 an in wirtschaftlich normalen Zeiten keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Ausnahmen seien zulässig beispielsweise in Rezessionszeiten, bei internationalen Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen. Allerdings müssten die Länder die Schulden in Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs zurückführen.
Mehr Transparenz und Verbraucherschutz beim Telefonieren
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln sollen Verbraucher besser vor so genannten «untergeschobenen» Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) geschützt werden. Künftig müsse die Erklärung der Teilnehmer zur Umstellung der Betreibervorauswahl oder die Vollmacht zur Abgabe dieser Erklärung schriftlich erfolgen. Damit werde der Teilnehmer deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass er eine Umstellung veranlasst habe, so die Regierung. Außerdem bringe das Gesetz mehr Transparenz in die Mobilfunktarife. Die Preise für Mobilfunk-Anrufe bei 180-er Nummern müssten künftig genau angegeben werden. Das neue Gesetz führe zudem eine Preis-Höchstgrenze ein: Anrufe aus den Mobilfunknetzen bei 0180-Nummern dürfen dann maximal 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf kosten.
Schnelles Internet in ländlichen Regionen
Auch Internetnutzer auf dem Land werden laut Regierung bald ohne Probleme und vor allem schnell ins Internet kommen – via Funk. Die Verordnung zur Zuweisung von Funk-Frequenzen für Breitbandnetze gebe bisher insbesondere vom Rundfunk genutzte Frequenzbereiche zwischen 790 und 862 Megahertz frei. Diese stünden dann Breitbandnetzen für das schnelle Internet zur Verfügung. Die Bundesnetzagentur kann noch in diesem Jahr die Frequenzen vergeben.
Berufskrankheiten-Verordnung
Zum 01.07.2009 trete zudem die Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Mit dieser Verordnung würden die Entschädigungsansprüche der Versicherten bei Berufskrankheiten weiter verbessert. Fünf neue Krankheiten würden in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Darüber hinaus werde für die Berufskrankheit «Bergmannbronchitis» die rückwirkende Anerkennung zugelassen, auch wenn die Erkrankung vor dem bisher festgesetzten Stichtag 01.01.1993 eingetreten sei. So könnten langjährig erkrankte Bergleute entschädigt werden, die bisher an der Stichtagsklausel gescheitert seien.
Neue Meldepflicht bei MRSA
Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen medizinischer Behandlungen. Damit die Gesundheitsämter frühzeitig über besonders schwere Fälle von MRSA-Infektionen (Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus) informiert werden und so schneller notwendige Maßnahmen ergreifen können, ist in Zukunft jeder Nachweis des Krankheitserregers MRSA aus Blut oder Hirnflüssigkeit von den medizinischen Untersuchungslaboratorien an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. Der Erreger verursacht insbesondere Lungenentzündungen, Wundinfektionen und Blutvergiftungen. Eine entsprechende Verordnung, mit der die Labormeldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz ausgedehnt wird (Labormeldepflicht-Anpassungsverordnung), tritt am 01.07.2009 in Kraft.
Europaweit Höchstgehalte für Blei, Cadmium und Quecksilber
Schließlich müssen ab Juli laut Regierung europaweit mit Blei, Cadmium oder Quecksilber belastete Nahrungsergänzungsmittel vom Markt genommen werden. Hierbei handelt es sich um eine Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 629/2008.