02. Oktober 2007
Gesetzliche Neuregelungen zum 01.10.2007
Ab Oktober 2007 fördert der Staat verstärkt die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen. Zuschüsse für die Arbeitgeber sollen es attraktiver machen, Jobsuchende einzustellen. Mit der neuen Energiesparverordnung soll der Immobilienmarkt transparenter, verbraucherfreundlicher und klimaverträglicher werden.Mit einem Beschäftigungszuschuss für Langzeitarbeitslose will die Bundesregierung 100.000 Betroffene in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermitteln. Für 24 Monate zahlt der Staat Arbeitgebern, die Langzeitarbeitslose einstellen, bis zu 75 Prozent der entstehenden Lohnkosten. Eine Verlängerung der Förderung darüber hinaus ist möglich.Jüngere Arbeitslose können von finanzieller Förderung profitieren, wenn sie seit sechs Monaten bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind. Stellt ein Unternehmen einen solchen Arbeitslosen ein, kann es für ein Jahr einen Zuschuss in Höhe von 25 bis 50 Prozent des Bruttolohns – höchstens jedoch 1.000 Euro – erhalten. Auch Arbeitslose ohne Berufsabschluss sollen hiervon profitieren – ein Teil der Förderung muss dann in die Weiterbildung investiert werden. Einen Zuschuss von 192 Euro und einen pauschalen Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlt der Staat denjenigen Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung für schwer vermittelbare Jugendliche durchführen. Bezuschusst wird künftig auch die sozialpädagogische Begleitung der Berufsorientierung.Die neue Energiesparverordnung dient der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und bringt in erster Linie die Einführung von Energieausweisen für Gebäude mit sich. Diese zeigen die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten einer Immobilie und sollen vor allem der Information von Eigentümern, Käufern und Mietern dienen. Ab 01.07.2008 werden diese Energieausweise für Wohngebäude mit Baujahr 1965 und früher verpflichtend, ab dem 01.01.2009 für später errichtete Wohngebäude und ab 01.07.2009 für Nichtwohngebäude.