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23. Juli 2008 Bayh & Fingerle

Gesetzliche Unfallversicherung

Keine Pflicht zur Einführung von Zeiterfassungssystemen

Im Zusammenhang mit der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung ist zuletzt Unsicherheit aufgetreten, wie Arbeitgeber zukünftig die von ihren Mitarbeitern geleisteten Arbeitsstunden erfassen müssen. Das Bundesarbeitsministerium und die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben sich daher darauf verständigt, dass die Arbeitgeber bei der Ermittlung der Arbeitsstunden verfahren können wie bisher. Eine Pflicht zu technischen Systemen oder zur Stechuhr werde es auch zukünftig nicht geben. Arbeitgeber könnten damit auch weiter Verfahren nutzen, deren Praxistauglichkeit belegt ist.Für die Erfassung der Arbeitsstunden im Rahmen der Meldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gilt demnach auch in Zukunft: Liegen genaue Angaben über die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Mitarbeiter vor, so sind diese zukünftig in der Meldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag anzugeben. Liegen diese Angaben nicht vor, kann der Arbeitgeber die Zahl der geschuldeten Arbeitsstunden eintragen. Liegen auch diese Daten nicht vor, so kann aushilfsweise der Vollarbeiterrichtwert eingetragen werden.Bisher meldet der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einmal im Jahr, wie viele Arbeitsstunden die Mitarbeiter in seinem Unternehmen im vergangenen Jahr geleistet haben. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt diese Gesamtmeldung. Zukünftig übermittelt der Arbeitgeber die Zahl der Arbeitsstunden mit der Meldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Rentenversicherung. Dazu meldet er für jeden Arbeitnehmer, wie viele Arbeitsstunden dieser individuell geleistet hat. Die Rentenversicherung errechnet aus der Summe der Einzelmeldungen, wie viele Arbeitsstunden auf das gesamte Unternehmen entfallen und übermittelt die Gesamtsumme an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Diese nutzt die Daten für die Prävention und im Rahmen des Beitragsverfahrens.

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