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03. März 2010 Bayh & Fingerle

Gesetzliche Unfallversicherung

LSG Berlin-Brandenburg: Berufskrankheit für Bitterfeld-Arbeiter nach Heranziehung von Stasi-Unterlagen anerkannt
Im Rechtsstreit um die Zahlung einer Verletztenrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zu Gunsten eines ehemaligen Arbeiters des Chemiekombinats Bitterfeld entschieden und die Leiden des mittlerweile Verstorbenen als Berufskrankheit anerkannt. Das Gericht hat dabei nach eigenen Angaben auf Stasi-Unterlagen zurückgegriffen. Diesen teilweise als „streng geheim“ klassifizierten Unterlagen lasse sich anschaulich entnehmen, welche erhebliche Gefährdung durch Chlor im Chemiekombinat Bitterfeld bestanden habe, so das LSG (Urteil vom 21.01.2010).

Der 1932 geborene Kläger M war seit 1950 im VEB Chemiekombinat Bitterfeld beschäftigt, zunächst als Arbeiter in der Funktion eines Brigadiers und Kaderinstrukteurs und später als Meister in den Abteilungen Chlorbarium, Chlor I und Chlor III. Während seiner Berufstätigkeit hatte er unter anderem Kontakt mit Chlor und Quecksilber und litt seit 1964 unter chronischer Bronchitis. Seit 1981 bezog M eine Invalidenrente. Er litt unter gravierenden Beeinträchtigungen von Lunge und Herz, was er unter anderem auf Störungen im Betriebsablauf und Chloraustritte zurückführte, bei denen die sonst üblichen Raumluftwerte um ein Vielfaches überschritten worden seien.Die beklagte Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie in Halle lehnte eine Anerkennung der Leiden des M als Berufskrankheit gegenüber den Erben ab und führte die Leiden wesentlich auf dessen langjährigen erheblichen Zigarettenkonsum zurück. Zudem hätten die vorliegenden Messprotokolle über die Chlorgasexposition keine Überschreitung von Grenzwerten gezeigt.Weder das Sozialgericht Frankfurt (Oder) noch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg schlossen sich dieser Sichtweise an. Das LSG bewertete nach umfangreicher Beweiserhebung die Leiden des M vielmehr als Berufskrankheit. Dabei würdigte es auch Material, das die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vorgelegt hatte. Diesen als streng geheim klassifizierten Unterlagen konnte das Gericht nach eigenen Angaben entnehmen, dass eine erhebliche Gefährdung durch Chlor im Chemiekombinat Bitterfeld bestanden hatte. Belegt worden sei unter anderem ein desaströser Zustand der Produktionsanlagen. Alles spreche dafür, dass auch M Grenzwertüberschreitungen und Havariesituationen ausgesetzt gewesen sei. Seine Leiden seien damit maßgeblich als Langzeitwirkung einer erhöhten Chlorexposition anzusehen.

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