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09. März 2010 Bayh & Fingerle

Grundrechte und Datenschutz

Steuerberater halten elektronischen Entgeltnachweis ELENA nach Urteil zu Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des im Jahr 2010 eingeführten Verfahrens zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) geäußert. Das Gericht habe ausdrücklich den Grundsatz der Datensparsamkeit betont, heißt es in der Mitteilung des Verbands vom 03.03.2010. Eine umfangreiche Datenspeicherung auf Vorrat komme nur zum Schutz für überragend wichtige Rechtsgüter wie etwa der Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten in Betracht. Hiervon könne bei ELENA nicht die Rede sein.Nach dem Verfahren haben Arbeitgeber monatlich umfangreiche Datensätze an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Hierzu gehören sowohl die Stammdaten der Arbeitnehmer und das gezahlte Entgelt als auch persönliche Angaben wie die Fehlzeiten, etwa wegen Elternzeit oder Krankheit, oder sämtliche Details einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ziel des Gesetzes solle einmal mehr der Abbau von Bürokratie sein, so der DStV. So solle im Falle der Inanspruchnahme von Ersatzleistungen eines Beschäftigten der Arbeitgeber keine Entgeltbescheinigung auf Papier mehr ausstellen müssen. Wenn jedoch stattdessen periodisch und – ohne konkreten Anlass – stetig Daten übermittelt würden, stelle sich schon die Frage nach der Erforderlichkeit der Maßnahme, da es an der behaupteten Erleichterung für den Unternehmer fehle. Zudem lehre die Erfahrung, dass große Datenspeicher weitere Begehrlichkeiten wecken und darüber hinaus keineswegs sicher gegen Missbrauch seien. Der DStV habe daher bereits im Gesetzgebungsverfahren von ELENA dafür plädiert, es dem Arbeitgeber zu ermöglichen, etwaig benötigte Daten anlassbezogen elektronisch an die öffentliche Stelle zu übermitteln.

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